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# taz.de -- 4. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess Stuttgart: Richter sind nicht …
> Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnt einen Befangenheitsantrag der
> Verteidiger der wegen Kriegsverbrechen angeklagten FDLR-Milizenführer ab.
> Der Prozess kann weitergehen.
Bild: FDLR-Miliz im Gespräch mit einem kongolesischen Soldaten.
BERLIN taz | Im Kriegsverbrecherprozess gegen die beiden Führer der
ruandischen Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) hat das
Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch einen Befangenheitsantrag der
Verteidigung gegen die Richter des 5. Strafsenats zurückgewiesen. Die
Verteidigung hatte vor einer Woche alle Richter abgelehnt, weil sie den
Anwälten nicht die Gelegenheit zu einem Eröffnungsplädoyer gegeben hatten.
Um über diesen Antrag befinden zu können, musste der geplante
Verhandlungstag Montag 16. Mai ausgesetzt werden.
Das Verfahren konnte somit wie geplant unter Vorsitz von Richter Jürgen
Hettich fortgesetzt werden. Der Richter lehnte am Mittwoch auch alle
anderen ausstehenden Anträge der Verteidigung ab, darunter den Antrag, beim
Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der
Verfassungsmäßigkeit des Völkerstrafgesetzbuches zu beantragen und das
Verfahren in Stuttgart solange auszusetzen.
Auch der Antrag auf eine Überlassung der Telefonabhörbänder von
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka an den Angeklagten wurde
abgeschmettert, ebenso die Bitte um die Erlaubnis, dass Murwanashyaka einen
Laptop in den Gerichtssaal mitnehmen darf.
Das Verfahren wurde daraufhin mit der Anhörung des Sachverständigen Denis
Tull von der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) fortgesetzt.
Dieser hat im Auftrag der Bundesanwaltschaft ein Gutachten zum Hintergrund
des FDLR-Konflikts verfasst. Seine Befragung wird am kommenden Montag
fortgesetzt.
18 May 2011
## AUTOREN
Dominic Johnson
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Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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