| # taz.de -- 2. Tag Kriegsverbrecherprozess Stuttgart: Karlsruhe soll entscheiden | |
| > Die Anwälte der FDLR-Milizenführer sagen, Deutschlands | |
| > Völkerstrafgesetzbuch sei verfassungswidrig. Sie beantragten die | |
| > Aussetzung des Verfahrens. | |
| Bild: In Luvungi haben FDLR-Milizen über 200 Frauen vergewaltigt. | |
| STUTTGART taz | Im Stuttgarter Kriegsverbrecherprozess will die | |
| Verteidigung jetzt das Verfahren von höchster Stelle kippen lassen. | |
| Angeklagt sind die beiden Führer [1][der im Kongo kämpfenden ruandischen | |
| Miliz FDLR] (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas). Die Anwälte des | |
| FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka kündigten am Montag ein | |
| Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an, um zu klären, | |
| ob das Völkerstrafgesetzbuch, auf dessen Grundlage dieser Prozess geführt | |
| wird, überhaupt verfassungsgemäß ist. | |
| In der Zwischenzeit solle das Verfahren in Stuttgart ausgesetzt und die | |
| Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. | |
| Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch aus dem Jahr 2002, das die | |
| Strafverfolgung von Kriegsverbrechen weltweit durch die deutsche Justiz | |
| regelt, übernimmt das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs | |
| (IstGH) in Den Haag in deutsches Recht und kommt jetzt im Prozess gegen die | |
| FDLR-Milizenführer [2][zum ersten Mal zur Anwendung]. | |
| Die Anwälte von Murwanashyaka behaupten, dieses Gesetz verstoße gegen das | |
| im Grundgesetz festgelegte Verbot der Strafbegründung durch | |
| Gewohnheitsrecht und nehme "Bezug auf nicht oder nicht vollständig | |
| kodifiziertes Völkergewohnheitsrecht". So sei in verschiedenen Paragraphen | |
| nicht ausgeführt, was genau mit "völkerrechtswidrig" oder "humanitäres | |
| Völkerrecht" gemeint sei. | |
| ## Anklage zieht Antiterrorparagraph hinzu | |
| Die Bundesanwaltschaft nimmt in ihrer Anklage gegen Murwanashyaka und | |
| seinen Stellvertreter Straton Musoni mehrfach Bezug auf Verbrechen gegen | |
| "nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen" gemäß dem | |
| Völkerstrafgesetzbuch. Weiter sind beide FDLR-Führer unter Paragraph 129a | |
| des Strafgesetzbuches der Rädelsführerschaft beziehungsweise Mitgliedschaft | |
| in einer "ausländischen terroristischen Vereinigung" angeklagt. | |
| Die Hinzuziehung dieses Antiterrorparagraphen mit den damit einhergehenden | |
| eventuellen Beschränkungen der Rechte der Verteidigung war bereits am | |
| Eröffnungstag des Prozesses am 4. Mai von der Verteidigung kritisiert | |
| worden. | |
| Um der Bundesanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Antrag | |
| zu geben, vertagte Richter Hettich das Verfahren auf den kommenden | |
| Mittwoch. Dass er dem Antrag der Verteidigung stattgibt, gilt als | |
| unwahrscheinlich, denn dafür müsste er selbst förmlich die Unvereinbarkeit | |
| des Völkerstrafgesetzbuches mit dem Grundgesetz feststellen und dann | |
| Karlsruhe zur Klärung anrufen. | |
| Bisher hat Richter Hettich alle Anträge der Verteidigung abgelehnt, zuletzt | |
| am Montag morgen zur Veränderung der Sitzordnung im Gerichtssaal und zur | |
| Genehmigung für Ignace Murwahashyaka, einen Laptop in den Gerichtssaal | |
| mitnehmen zu dürfen. | |
| ## Streit über die Ermittlungen vor Ort | |
| Ein Grundsatzstreit schwelt derweil zwischen Anklage und Verteidigung über | |
| die Qualität der in Ruanda und Kongo durchgeführten Ermittlungen. Die | |
| Verteidigung behauptet, die Ermittler hätten bei ihren in Ruanda | |
| durchgeführten Zeugenbefragungen Dolmetscher hinzugezogen, die ihnen von | |
| der ruandischen Regierung gestellt worden seien, und damit seien die | |
| übersetzten Aussagen grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. | |
| Zur Begründung ihres Vorwurfs stützen sich die Anwälte ausgerechnet auf | |
| Generalbundesanwältin Monika Harms, die bei einem Vortrag gesagt haben | |
| soll, dass Ruandas Regierung auf die Auswahl der Dolmetscher Einfluss | |
| genommen habe. Am ersten Prozesstag hieß es, dies habe Harms in München | |
| gesagt; am zweiten Prozesstag war es plötzlich Düsseldorf. | |
| Die Bundesanwaltschaft dementiert sowohl die Äußerung ihrer Chefin als auch | |
| den Vorwurf, Ruandas Regierung habe die Dolmetscherauswahl beeinflusst. | |
| Dies sei "gänzlich aus der Luft gegriffen" und solche Vorwürfe "haben ihren | |
| Grund ausschließlich in den ideologischen Vorstellungen der FDLR", | |
| erwiderte Oberstaatsanwalt Ritscher. | |
| Aufschluss über die Qualität der Ermittlungen könnte die Befragung der | |
| ermittelnden Beamten liefern, die eigentlich laut Terminplan am Montag | |
| hätte beginnen sollen, aber durch den Verfassungantrag der Verteidigung | |
| jetzt verhindert worden ist. | |
| Pikantes Detail: Sollte die Verteidigung mit ihrem Antrag auf | |
| Verfassungswidrigkeit des Völkerstrafgesetzbuches wider Erwarten | |
| durchkommen, hätte der IStGH in Den Haag freie Hand, das Verfahren gegen | |
| Murwanashyaka und Musoni an sich zu ziehen, weil dann klar wäre, dass die | |
| deutsche Justiz dazu nicht in der Lage ist. Aus diesem Grund sitzt ja | |
| bereits der dritte europäische FDLR-Führer, [3][der in Frankreich | |
| verhaftete Exekutivsekretär Callixte Mbarushimana], in Den Haag in Haft und | |
| wartet auf seinen Prozess. | |
| 9 May 2011 | |
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| ## AUTOREN | |
| Dominic Johnson | |
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