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# taz.de -- Anti-Terror-Gesetze: Friedrich will "befristete Verlängerung"
> Dieses Jahr jährt sich der Terroranschlag auf das World-Trade-Center zum
> zehnten Mal. Nun streiten Union und FDP über die so genannten
> "Otto-Kataloge". Sollen sie verlängert werden?
Bild: Knapp zehn Jahre nach dem 11. September 2001 baut man in New York wieder …
BERLIN dpa | Bei den Streitthemen in der Inneren Sicherheit kamen Union und
FDP zuletzt kaum voran. Die Liberalen waren zu sehr mit sich selbst
beschäftigt. Nach dem Rostocker FDP-Parteitag dürfte es aber wieder richtig
zur Sache gehen. Die Union drückt nun bei den Anti-Terror-Gesetzen aufs
Tempo.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sagte nun, er halte eine
befristete Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze für möglich. "Die FDP hat
sich da klar positioniert, und ich denke, das ist ein Punkt, wo man ihr
entgegenkommen kann", sagte der CSU-Politiker am Montag im Deutschlandfunk.
Es komme jedoch darauf an, inwieweit FDP und Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auch inhaltlich mitgingen.
Einige Gesetze laufen Anfang 2012 aus, wenn die Koalition nicht handelt.
Damit der Bundesrat allerspätestens Ende Dezember über sie abstimmen kann,
will die Union das Thema am liebsten noch im Mai, auf jeden Fall aber vor
der Sommerpause ins Kabinett bringen. Die Liberalen winden sich - noch.
Auf dem Verhandlungstisch liegen die "Otto-Kataloge" – benannt nach
Ex-Innenminister Otto Schily (SPD). Die rot-grüne Regierung hatte sie nach
den Terroranschlägen von 2001 beschlossen. In der Eile wurden sie
sicherheitshalber befristet. Es geht um Auskünfte, die
Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer
Abschirmdienst von Fluglinien, Banken, Kreditinstituten, Postdienstleistern
und Telekommunikationsfirmen verlangen können.
## "Schwerwiegende Konsequenzen"
Die Verfechter fürchten "schwerwiegende Konsequenzen", wenn die Befugnisse
im nächsten Jahr wegfallen sollten. "Ohne Auskünfte von
Luftfahrtunternehmen werden wir die Reisebewegungen nur schwer erkennen
können", gibt ein ranghoher Sicherheitsexperte ein Beispiel zur Bedeutung
der Normen. Generell geht es den Geheimdiensten darum, mit Hilfe der
Auskünfte Netzwerke möglicher Terroristen zu erkennen.
Auch bei drei Terrorverdächtigen, die am 29. April in Nordrhein-Westfalen
festgenommen wurden, hätten die Anti-Terror-Befugnisse eine Rolle gespielt,
argumentieren die Befürworter. Sie weisen den Vorwurf zurück, dass sie mit
der Verlängerung eine Verschärfung planten. "Die einzige Verschärfung, die
gefordert wird, ist, dass man auf eine weitere Evaluierung verzichtet",
heißt es. Die Gesetze sollen nach Auffassung der Unionsseite möglichst
unbefristet weiterlaufen.
## FDP: Auf manche Gesetze kann man ganz verzichten
Die FDP sieht das ganz anders. Die Gesetze müssten in jedem Einzelfall
kritisch überprüft werden, sagt Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Die Nachrichtendienste sind in
Deutschland derart umfassend ausgestattet worden, dass die
Wahrscheinlichkeit gestiegen ist, immer mehr unbescholtene Bürger ins
Visier der Dienste geraten zu lassen." Die Liberalen argumentieren, dass
einige Befugnisse gar nicht oder ganz selten gebraucht wurden – auf sie
könne man ganz verzichten.
Was eine "Verschärfung" wäre und was nicht, ist auch Interpretationssache.
Manche Stellen beantworten die Anfragen der Nachrichtendienste nicht. Ihnen
soll künftig ein Bußgeld drohen. Zudem will die Union erreichen, dass die
Nachrichtendienste Auskünfte zu Flügen und zu Bankdaten bei zentralen
Stellen abfragen dürfen. Dann müssten nicht mehr alle infrage kommenden
Airlines oder Banken angemorst werden. Die Union argumentiert, dass damit
auch der Kreis, der erfährt, dass jemand im Visier der Nachrichtendienste
ist, kleiner wird. Auch ist eine stärkere Kontrolle der Maßnahmen durch die
unabhängige G 10-Kommission des Bundestags geplant.
## Keine gerichtliche Überprüfung der Auskunftsbitten
Denn der eingeschaltete externe Gutachter Heinrich Wolff von der Viadrina
Universität in Frankfurt/Oder kritisiert insbesondere, dass das
Kontrollorgan bislang in weiten Teilen außen vor bleibt und die Anordnungen
"daher von keiner Stelle außerhalb der Nachrichtendienste und dem
zuständigen Ministerium gesehen und kontrolliert werden können". Und:
Obwohl die Auskunftsrechte seit dem Jahr 2002 bestehen und sie allein im
Jahr 2009 Grundlage für mehr als hundert Anfragen gewesen seien, sei kein
Fall bekannt, in dem es zu einer gerichtlichen Überprüfung der
Auskunftsbitten gekommen wäre.
Union wie FDP nutzen das Thema, um ihr Profil zu schärfen. Die Union
bedient ihr Klientel, das sich um die Sicherheit sorgt. Die Liberalen
versuchen, sich weiter als Schützer der Grund- und Bürgerrechte zu
profilieren. Insofern könnte beiden daran liegen, erst die Fetzen fliegen
zu lassen, um sich dann doch zu einigen.
16 May 2011
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Schwerpunkt Überwachung
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