| # taz.de -- Berliner Uni rudert zurück: Kein Gekuschel mehr mit Großbank | |
| > Die Humboldt-Uni distanziert sich vom Sponsorenvertrag mit der Deutschen | |
| > Bank. Ihr Präsident will, dass die Unabhängigkeit der Wissenschaft klarer | |
| > artikuliert wird. | |
| Bild: Ikone wissenschaftlicher Unabhängigkeit: Alexander von Humboldt als Stat… | |
| BERLIN taz| Die erste Uni rudert zurück. Nach dem Bekanntwerden eines | |
| umstrittenen Sponsoren- und Kooperationsvertrags, mit dem sich die Deutsche | |
| Bank an zwei Berliner Spitzenuniversitäten weitreichende Mitwirkungsrechte | |
| bei der Gründung eines Instituts hatte zusichern lassen, hat sich der | |
| Präsident der betroffenen Humboldt-Universität (HU), Jan-Hendrik Olbertz, | |
| vom Vertragswerk distanziert: "Ich kann die kritischen Fragen gut | |
| nachvollziehen", sagte Olbertz der taz. | |
| Er betonte, in dem konkreten Fall sei die wissenschaftliche Unabhängigkeit | |
| gewahrt geblieben. "Dennoch muss in künftigen Verträgen dieser Anspruch auf | |
| die Unabhängigkeit der Wissenschaft deutlicher und vor allem | |
| unmissverständlich artikuliert werden." Olbertz ist seit 2010 Präsident der | |
| HU. Das umstrittene Projekt von 2006 läuft Ende Juni aus. | |
| Am 27. Mai hatte die taz berichtet, wie sich die Deutsche Bank in einem | |
| Vertrag mit der Humboldt- sowie der Technischen Universität (TU) Berlin | |
| anlässlich der Gründung eines Instituts für Finanzmathematik weitreichende | |
| universitäre Mitwirkungsrechte hatte zusichern lassen. So durfte die Bank | |
| bei der Auswahl zweier Professuren und der Lehrkonzeption mitbestimmen, | |
| durfte Bankmitarbeiter als universitäre Prüfer entsenden und erhielt ein | |
| Veto-Recht bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Auch erhielt | |
| sie das Recht, in den Unis zu werben. Mindestens 3 Millionen Euro ließ sich | |
| die Bank dies jährlich kosten. | |
| Ein Sprecher der Deutschen Bank entgegnete der taz, bei dem Institut | |
| handele es sich um ein Projekt "auf der Schnittstelle zwischen Theorie und | |
| Praxis". "Sofern Zustimmungsvorbehalte in Bezug auf Veröffentlichungen | |
| vereinbart wurden, geschah dies, um von der Deutschen Bank eingebrachte | |
| Geschäftsgeheimnisse angemessen zu schützen", sagte der | |
| Deutsche-Bank-Vertreter. | |
| ## Ausnahme Sonderprofessuren | |
| "Dagegen war es natürlich nicht beabsichtigt, die Veröffentlichung | |
| wissenschaftlicher Aussagen ohne Bezug zu Geschäftsgeheimnissen zu | |
| verhindern." In der entsprechenden Klausel des Vertrags, der der taz | |
| vorliegt, steht allerdings nichts von Geschäftsgeheimnissen. | |
| Auch die TU Berlin wollte kein Problem erkennen. Dass die Universität die | |
| Professoren im Einvernehmen mit der Deutschen Bank berufen habe, bestreitet | |
| die Uni nicht. Das Vorgehen sei von Berliner Landesgesetzen gedeckt. | |
| Seitens der Senatsverwaltung von Berlin hieß es allerdings: "Bei | |
| Stiftungsprofessuren bestimmt der Stifter den Zweck seiner Stiftung, aber | |
| er nimmt keinen Einfluss auf die Auswahl des Professors oder der | |
| Professorin." Die umstrittenen Professuren werden als "Deutsche | |
| Bank"-Stiftungsprofessuren bezeichnet. Auch die TU Berlin spricht von | |
| Stiftungsprofessuren. | |
| Die Berufung von Professuren ist in Deutschland den Universitäten | |
| vorbehalten. Ausnahmen bei der Berufung können für sogenannte | |
| Sonderprofessuren gelten. Dies sind Professuren, die an externen | |
| Forschungseinrichtungen - wie etwa Max-Planck-Instituten - angedockt sind. | |
| Hier können externe Partner ein Mitbestimmmungsrecht bei der Besetzung | |
| erhalten. | |
| Daraus erwächst Hochschulen aber keineswegs die Verpflichtung, Mitarbeitern | |
| privater Unternehmen akademische Lehr- und Prüfungsrechte einzuräumen, | |
| geschweige denn eine Berichtspflicht über den Erfolg von | |
| Personalmarketingmaßnahmen der Unternehmen innerhalb der Universitäten. | |
| Dies war der Bank vertraglich eingeräumt worden. | |
| 27 May 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Martin Kaul | |
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