| # taz.de -- Handy-Überwachung bei Demos: Berlin fischt keine Demo-Daten | |
| > Anders als die Kollegen in Dresden hat die Berliner Polizei bei | |
| > Demonstrationen noch keine Funkzellenauswertungen durchgeführt. | |
| Bild: Auch das Handy dieses Telefonnutzers wurde noch nie bei einer Demo in Ber… | |
| Nach der Affäre um die massenhafte Erfassung von Handydaten bei Protesten | |
| gegen einen Nazi-Aufmarsch in Dresden, hat die Berliner Polizei mitgeteilt, | |
| sie habe bisher keine sogenannte Funkzellenauswertung bei politischen | |
| Veranstaltungen und Demonstrationen eingesetzt. | |
| Die Dresdener Polizei hatte drei Tage nach den Großprotesten bei Providern | |
| 138.000 Datensätze über ein- und ausgehende Telefonate und Kurzmitteilungen | |
| abgefragt - von Demonstranten, Anwohnern und Politikern, die in der | |
| Protestgegend kommuniziert hatten. Grund waren Ermittlungen wegen schwerer | |
| Landfriedensbrüche. Die Polizei nutzte die Daten aber auch für andere | |
| Ermittlungen. | |
| Die Berliner Polizei verwies auf die Strafprozessordnung. Dort wird die | |
| Funkzellenabfrage geregelt: Sie ist bei der Aufklärung von "Straftaten | |
| erheblicher Bedeutung", etwa Mord, Raub oder Bandendiebstahl zulässig. | |
| "Diese Voraussetzungen lagen anlässlich von politischen Veranstaltungen in | |
| Berlin nicht vor", sagte Polizeisprecher Frank Millert der taz. | |
| In Berlin kam es auf Demonstrationen am 1. Mai oder bei der Räumung des | |
| Hausprojekts Liebig 14 im Februar wiederholt zu Ausschreitungen. Diese | |
| Delikte wertete die Polizei aber offenbar nicht als schwer genug für eine | |
| massenhafte Datenabfrage. Bei einem Brandsatzwurf am 1. Mai 2009, der als | |
| versuchter Mord gewertet wurde, wurde sie erst gar nicht nötig: Die | |
| Tatverdächtigen wurden vor Ort gefasst. | |
| Bei anderen Ermittlungen zu schweren Straftaten außerhalb von | |
| Demonstrationen hat die Berliner Polizei dagegen Funkzellenabfragen bereits | |
| eingesetzt. Diese erfolgen grundsätzlich nur nach richterlicher Anordnung. | |
| Die Methode wird in Berlin üblicherweise als ultima ratio genutzt, wenn | |
| andere Ermittlungswege nicht zum Ziel führen. | |
| Die Grünen lobten die Zurückhaltung der Berliner Beamten. "Es ist zu | |
| begrüßen, dass hier der rechtliche Rahmen eingehalten wurde", sagte | |
| Grünen-Innenexperte Benedikt Lux. Friedliche Demonstrationen seien auch | |
| ohne Funkzellenabfragen zu gewährleisten. Lux forderte die Polizei auf, | |
| dies "auch künftig so zu handhaben". | |
| 24 Jun 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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