# taz.de -- Handy-Überwachung bei Demos: Berlin fischt keine Demo-Daten | |
> Anders als die Kollegen in Dresden hat die Berliner Polizei bei | |
> Demonstrationen noch keine Funkzellenauswertungen durchgeführt. | |
Bild: Auch das Handy dieses Telefonnutzers wurde noch nie bei einer Demo in Ber… | |
Nach der Affäre um die massenhafte Erfassung von Handydaten bei Protesten | |
gegen einen Nazi-Aufmarsch in Dresden, hat die Berliner Polizei mitgeteilt, | |
sie habe bisher keine sogenannte Funkzellenauswertung bei politischen | |
Veranstaltungen und Demonstrationen eingesetzt. | |
Die Dresdener Polizei hatte drei Tage nach den Großprotesten bei Providern | |
138.000 Datensätze über ein- und ausgehende Telefonate und Kurzmitteilungen | |
abgefragt - von Demonstranten, Anwohnern und Politikern, die in der | |
Protestgegend kommuniziert hatten. Grund waren Ermittlungen wegen schwerer | |
Landfriedensbrüche. Die Polizei nutzte die Daten aber auch für andere | |
Ermittlungen. | |
Die Berliner Polizei verwies auf die Strafprozessordnung. Dort wird die | |
Funkzellenabfrage geregelt: Sie ist bei der Aufklärung von "Straftaten | |
erheblicher Bedeutung", etwa Mord, Raub oder Bandendiebstahl zulässig. | |
"Diese Voraussetzungen lagen anlässlich von politischen Veranstaltungen in | |
Berlin nicht vor", sagte Polizeisprecher Frank Millert der taz. | |
In Berlin kam es auf Demonstrationen am 1. Mai oder bei der Räumung des | |
Hausprojekts Liebig 14 im Februar wiederholt zu Ausschreitungen. Diese | |
Delikte wertete die Polizei aber offenbar nicht als schwer genug für eine | |
massenhafte Datenabfrage. Bei einem Brandsatzwurf am 1. Mai 2009, der als | |
versuchter Mord gewertet wurde, wurde sie erst gar nicht nötig: Die | |
Tatverdächtigen wurden vor Ort gefasst. | |
Bei anderen Ermittlungen zu schweren Straftaten außerhalb von | |
Demonstrationen hat die Berliner Polizei dagegen Funkzellenabfragen bereits | |
eingesetzt. Diese erfolgen grundsätzlich nur nach richterlicher Anordnung. | |
Die Methode wird in Berlin üblicherweise als ultima ratio genutzt, wenn | |
andere Ermittlungswege nicht zum Ziel führen. | |
Die Grünen lobten die Zurückhaltung der Berliner Beamten. "Es ist zu | |
begrüßen, dass hier der rechtliche Rahmen eingehalten wurde", sagte | |
Grünen-Innenexperte Benedikt Lux. Friedliche Demonstrationen seien auch | |
ohne Funkzellenabfragen zu gewährleisten. Lux forderte die Polizei auf, | |
dies "auch künftig so zu handhaben". | |
24 Jun 2011 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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