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# taz.de -- Stuttgart 21: Kritik erlaubt, Misskredit nicht
> Der Vertrag zum Tiefbahnhof verpflichtet die Partner, das Projekt zu
> fördern. Aber was heißt das genau? Die Bahn AG droht dem grünen
> Verkehrsminister mit Klage.
Bild: Deutlich spaßiger als die "Förderpflicht": Sitzblockade am Bauzaun von …
FREIBURG taz | "Alle Projektpartner haben eine Projektförderungspflicht":
So oder ähnlich mahnt die Deutsche Bahn AG im Zusammenhang mit dem Bau des
neuen Tiefbahnhofs Stuttgart 21 (S 21) die Landesregierung
Baden-Württemberg schon seit Wochen immer wieder. Der Focus meldete, das
Unternehmen prüfe bereits eine Klage gegen das Land, wenn dieses das
Projekt torpediere. Und nach der Präsentation des für die Bahn wohl
erfolgreich verlaufenen Stresstests dürfte der Druck noch zunehmen. Am
Sonntag etwa erinnerte auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das
grün-rot regierte Land an die "Projektförderungspflicht".
Im Finanzierungsvertrag zu S 21 findet sich in Paragraf 16
(Schlussbestimmungen) Absatz 10 tatsächlich der Satz: "Die Vertragspartner
verpflichten sich, das Projekt zu fördern." Unterschrieben haben ihn die
Bahn, das Land, die Stadt Stuttgart und der Stuttgarter Flughafen am 30.
März 2009.
Doch was bedeutet die Förderungspflicht genau? Konkreter wird ausgeführt:
Der Flughafen soll eigene Umbauten "auf das Projekt ausrichten", hieraus
sollen sich "keine Verzögerungen" für S 21 ergeben. "Die Stadt strebt das
für ihre Maßnahmen ebenfalls an", heißt es dann. Das Land ist nicht
besonders erwähnt.
Dennoch will die Bahn auch für das Land spezielle Pflichten aus der Klausel
ableiten. Für nähere Auskünfte verweist Projektsprecherin Nadia El Almi auf
Professor Stefan Faiß, der sich ehrenamtlich in der Gruppe "Juristen für
Stuttgart 21" engagiert. Beruflich lehrt er Steuerrecht an der
Ludwigsburger Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen. Die
Gruppe, der nach eigenen Angaben 85 Juristen angehören, hat jüngst eine
Erklärung mit dem Titel "Landesverkehrsminister Winfried Hermann verstößt
gegen seine Projektförderungspflichten" veröffentlicht. Sie kritisiert, der
Grünen-Minister habe eine "task force zur Verhinderung von Stuttgart 21"
eingerichtet und blähe seinen Beamtenapparat "mit 59 zusätzlichen Stellen"
auf. Der Steuerzahler müsse nun nicht nur für S 21 zahlen, sondern auch für
Angestellte und Beamte, "die dieses Projekt verhindern sollen".
## "Wir begleiten das Projekt kritisch"
Dabei geht es bei der Task-Force aber nur um drei Personen mit befristeten
Verträgen. Valentin Funk betreut ein Bürgertelefon zu Stuttgart 21. Die
Juristen Patrick Kafka und Oliver Schlotz-Pissarek arbeiten dem
Leitungsstab des Ministeriums zu. Funk war früher bei den Parkschützern
aktiv, Kafka und Schlotz-Pissarek bei einer Juristengruppe, die gegen den
Tiefbahnhof argumentierte. Die offizielle Sprachregelung im
Verkehrsministerium, so Sprecher Edgar Neumann, lautet: "Wir arbeiten nicht
gegen Stuttgart 21, wir begleiten das Projekt kritisch."
"Dagegen kann man an sich noch nichts sagen", räumt Faiß ein. "Die Äußerung
von Kritik verstößt noch nicht gegen die Projektförderungspflicht." Anders
sei das, wenn S 21 "durch unberechtigte Vorwürfe in Misskredit gebracht
wird, etwa durch falsche Kostenzahlen".
Faiß bezieht sich dabei auf ein Pressegespräch des Verkehrsministeriums
Mitte Juli. Nachrichtenagenturen berichteten, das Land habe dort vor Kosten
in Höhe von über 5 Milliarden Euro gewarnt. Später stellte
Ministerialdirektor Hartmut Bäumer klar, er habe nur Zahlen aus Akten der
alten Regierung erwähnt. Faiß bezeichnet diese Informationspolitik als
"Grenzfall".
S-21-Sprecherin El Almi sagte auf Nachfrage: "Wir prüfen die Vorwürfe und
behalten uns weitere Schritte vor." Zu einer Klage wegen Verletzung der
Projektförderungspflicht würde Faiß der Bahn derzeit nicht raten. Die
Vorwürfe seien noch nicht gerichtsfest. "Aber mit einer Klage drohen kann
man schon."
24 Jul 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Stuttgart 21
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