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# taz.de -- Suche nach Polizeipräsidenten: Körting zeigt ein bisschen Einsicht
> Der Innensenator gesteht Fehler bei der Besetzung ein. Nun soll eine
> externe Kommission die Bewerber beurteilen. Linke und Opposition
> plädieren für eine Neuausschreibung.
Bild: Innensenator Körting will seinen Favoriten durchsetzen - noch vor der Ab…
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat erstmals Fehler beim
Auswahlverfahren des neuen Polizeipräsidenten zugegeben. Gleichzeitig
drückt er auf die Tube, um seinen Favoriten noch vor der
Abgeordnetenhauswahl in gut sieben Wochen durchzusetzen. Eine unabhängige
Gutachterkommission soll die Bewerber beurteilen. Die Linkspartei lobte
Körting für seine Einsicht. Die Grünen forderten derweil den Abbruch des
Verfahrens.
Bei der Suche nach einem Nachfolger für den Ende Mai in Pension gegangenen
Dieter Glietsch hat Körting bisher wenig Fortune bewiesen. Erst gab es nur
zwei Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllten: Klaus Keese,
Leiter der Polizeidirektion 1, die für den Berliner Norden zuständig ist.
Und der frühere Chef des Bundesgrenzschutzpräsidiums Ost, Udo Hansen, der
diesen Posten offiziell aus gesundheitlichen Gründen verlassen und dann den
Rüstungskonzern EADS bei Geschäften in Saudi-Arabien beraten hatte. Hansen,
der als Hardliner gilt, war auf heftige Kritik gestoßen - nicht nur bei den
Oppositionsparteien, sondern auch bei der Linksfraktion. Dennoch hatte
Körting seinen Favoriten Ende Juni im Senat durchgesetzt. Doch der
unterlegene Keese klagte - und bekam recht. Das Verwaltungsgericht sah
"erhebliche Rechtsmängel" beim Auswahlverfahren, etwa weil die Kandidaten
nicht wie im Regelfall vorgesehen von externen Gutachtern beurteilt worden
waren.
Exakt zwei Wochen nach diesem Urteil hat Körting nun ein Einsehen. "Wir
haben einen Rechtsfehler gemacht", sagte der Senator am Dienstag. Er
verzichtet auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht. Stattdessen
soll nun eine Auswahlkomission gebildet werden, die beide Bewerber anhört
und beurteilt. Falle dies deutlich zugunsten eines der beiden Bewerber aus,
sei der Senator daran gebunden, sagte Körtings Sprecherin Nicola Rothermel.
Würden die Kandidaten als nahezu gleichrangig eingestuft, hätte der Senator
freie Hand. Völlig offen sei noch, wer die Kommission leiten wird. Dafür
kämen etwa ein Personalberater oder ein ehemaliger Polizeipräsident
infrage. Ebenso unklar ist, ob das Verfahren noch vor der
Abgeordnetenhauswahl abgeschlossen werden kann.
Geht es nach Körtings Koalitionspartner, besteht keine Eile.
Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers führe die Behörde "gut und
zuverlässig", sagte die innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion,
Marion Seelig. Für das Verfahren solle man sich die notwendige Zeit nehmen.
Zudem müsse eine komplette Neuausschreibung "in die Überlegungen
einbezogen" werden.
Für Renate Künast hingegen gibt es nichts mehr zu überlegen. Körtings
Vorgehen sei "nachträgliche Flickschusterei", sagte die Spitzenkandidatin
der Grünen. Das Amt des Polizeipräsidenten sei zu wichtig, es müsse nach
der Wahl "von der neuen Regierung" besetzt werden. In einem neuen Verfahren
könnte auch der Ausschreibungstext verändert werden. Bisher heißt es darin:
"Erwünscht ist eine langjährige Leitungstätigkeit im
Polizeivollzugsdienst." Das benachteiligt laut Künast vor allem Frauen.
Denn Seiteneinsteigerinnen wie die von vielen gelobte Koppers werden damit
von vornherein ausgeschlossen. Sie war erst im März 2010 zur Polizei
gewechselt. Zuvor war die Juristin Vizepräsidentin des Landgerichts.
Der letzte Polizeipräsident, Dieter Glietsch, war 2002 nicht von externen
Gutachtern bewertet, sondern vom Abgeordnetenhaus gewählt worden. 2009
hatte das Parlament jedoch ohne Gegenstimme das Dienstrecht geändert -
auch, um bisher vom Parlament gewählte Beamte im Streitfall wieder
loswerden zu können. Seither wird der Polizeipräsident vom Senat ernannt
und zählt zu den Beamten, die "ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie
in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen
Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen". Die können laut
Beamtenstatusgesetz entlassen werden - und zwar "jederzeit".
Theoretisch denkbar, dass Körting seinen Kandidaten noch vor dem 18.
September ins Amt hebt. Und ihn ein neuer Senat nach der Wahl wieder
entlässt.
26 Jul 2011
## AUTOREN
Gereon Asmuth
## TAGS
Schwerpunkt Wahlen in Berlin
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