| # taz.de -- Besetzung Polizeipräsident: Verwaltungsgericht stoppt Körting | |
| > Konkurrent mit seiner Klage im zweiten Anlauf erfolgreich: Der Kandidat | |
| > von SPD und Innensenator, Udo Hansen, darf laut Gericht vorerst nicht | |
| > Polizeipräsident werden. | |
| Bild: Umstrittene Wahl: Udo Hansen ist Körtings Wunschkandidat. | |
| Der von der SPD im Senat durchgesetzte Bewerber Udo Hansen darf vorerst | |
| nicht Polizeipräsident werden. Das Verwaltungsgericht entsprach mit dieser | |
| Entscheidung am Dienstag einem Antrag von Hansen-Konkurrent Klaus Keese, | |
| Polizeichef im Berliner Norden. Keese war zuvor mit einem ersten Versuch | |
| gescheitert, zuletzt am Montag am Oberverwaltungsgericht. Die | |
| Innenverwaltung des Senats ließ offen, ob sie gegen die Entscheidung | |
| Beschwerde einlegt. | |
| Die Entscheidung für Hansen, bis 2008 auf einem Chefposten bei der | |
| Bundespolizei, war im Senat vor zwei Wochen gegen die Stimmen der | |
| Linkspartei gefallen. Ernannt und im Amt sollte er aber erst sein, wenn | |
| Gerichtsverfahren dazu ausgestanden sind. Bis dahin soll Vizepräsidentin | |
| Margarete Koppers die Behörde führen. Das tut sie bereits, seit der seit | |
| 2002 amtierende Dieter Glietsch im Mai in Ruhestand ging. Hansen ist wegen | |
| einer früheren Tätigkeit für den Luft-, Raumfahrt- und Rüstungskonzern EADS | |
| in Saudi-Arabien und wegen harten Vorgehens als Verantwortlicher bei der | |
| Flüchtlingsabschiebung am Flughafen Frankfurt/Main sehr umstritten. | |
| Der Beschluss erging im sogenannten Eilsacheverfahren, bei dem es um | |
| vorläufigen Rechtsschutz geht. Damit soll verhindert werden, dass sich ein | |
| Kläger im langwierigeren Hauptverfahren zwar durchsetzt, die Entscheidung | |
| aber inzwischen gefallen und nicht mehr rückgängig zu machen ist. Während | |
| sich Keese in seinem ersten Anlauf beschwert hatte, nicht ausreichend | |
| benachrichtigt worden zu sein, hatte er nun gedrängt, die Stelle nicht zu | |
| besetzen, weil das Verfahren fehlerhaft sei. | |
| Konkret bemängelte die 5. Kammer des Gerichts, die Innenverwaltung habe | |
| "die Verfahrensvorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten". Es wäre ein | |
| besonderes Bewerbungsverfahren erforderlich gewesen. Dazu würden etwa | |
| gruppenbezogene Auswahlverfahren und ein auswärtiger Experte gehören. Den | |
| Rechtsfehler ordnet das Gericht als "erheblich" ein. | |
| Die Verwaltung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hielt sich mit einer | |
| Reaktion zurück. "Wir haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und | |
| werden die Gründe überprüfen lassen", sagte Körtings Sprecherin Nicola | |
| Rothermel-Paris. Zwei Wochen bleiben dem Senat, Beschwerde beim | |
| Oberverwaltungsgericht einzulegen. | |
| Die Opposition und die Linkspartei sehen sich bestätigt. "Daran sieht man | |
| abermals, dass der rot-rote Senat sein Handwerk für Berlin nicht versteht", | |
| sagte Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. Sein CDU-Kollege Frank Henkel | |
| bezeichnete Körting als beschädigt. "Der Versuch des Innensenators, mit | |
| allen Mitteln eine Personalie durchzudrücken, ist vorerst gescheitert", | |
| sagte er und forderte, das Auswahlverfahren neu zu starten. Diese Linie | |
| vertritt auch Linke-Fraktionschef Udo Wolf. Er favorisiert dabei die | |
| jetzige Vize Koppers. Der SPD hält Wolf vor, sie habe sehr aufs Tempo | |
| gedrückt. | |
| Bei der SPD-Fraktion gab man sich gelassen. Tenor: Dann hole man die vom | |
| Gericht angemahnten Verfahrensschritte eben nach. Ihr parlamentarischer | |
| Geschäftsführer Christian Gaebler warf den Kritikern vor, das | |
| Besetzungsverfahren politisch auszuschlachten. "Es kann ja sein, dass | |
| Ratzmann oder Henkel als Innensenatoren gerne darüber entscheiden würden", | |
| sagte er, "aber auch die müssen akzeptieren, dass das keine politische | |
| Entscheidung ist." | |
| 12 Jul 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Stefan Alberti | |
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| Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
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