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# taz.de -- Besetzung Polizeipräsident: Verwaltungsgericht stoppt Körting
> Konkurrent mit seiner Klage im zweiten Anlauf erfolgreich: Der Kandidat
> von SPD und Innensenator, Udo Hansen, darf laut Gericht vorerst nicht
> Polizeipräsident werden.
Bild: Umstrittene Wahl: Udo Hansen ist Körtings Wunschkandidat.
Der von der SPD im Senat durchgesetzte Bewerber Udo Hansen darf vorerst
nicht Polizeipräsident werden. Das Verwaltungsgericht entsprach mit dieser
Entscheidung am Dienstag einem Antrag von Hansen-Konkurrent Klaus Keese,
Polizeichef im Berliner Norden. Keese war zuvor mit einem ersten Versuch
gescheitert, zuletzt am Montag am Oberverwaltungsgericht. Die
Innenverwaltung des Senats ließ offen, ob sie gegen die Entscheidung
Beschwerde einlegt.
Die Entscheidung für Hansen, bis 2008 auf einem Chefposten bei der
Bundespolizei, war im Senat vor zwei Wochen gegen die Stimmen der
Linkspartei gefallen. Ernannt und im Amt sollte er aber erst sein, wenn
Gerichtsverfahren dazu ausgestanden sind. Bis dahin soll Vizepräsidentin
Margarete Koppers die Behörde führen. Das tut sie bereits, seit der seit
2002 amtierende Dieter Glietsch im Mai in Ruhestand ging. Hansen ist wegen
einer früheren Tätigkeit für den Luft-, Raumfahrt- und Rüstungskonzern EADS
in Saudi-Arabien und wegen harten Vorgehens als Verantwortlicher bei der
Flüchtlingsabschiebung am Flughafen Frankfurt/Main sehr umstritten.
Der Beschluss erging im sogenannten Eilsacheverfahren, bei dem es um
vorläufigen Rechtsschutz geht. Damit soll verhindert werden, dass sich ein
Kläger im langwierigeren Hauptverfahren zwar durchsetzt, die Entscheidung
aber inzwischen gefallen und nicht mehr rückgängig zu machen ist. Während
sich Keese in seinem ersten Anlauf beschwert hatte, nicht ausreichend
benachrichtigt worden zu sein, hatte er nun gedrängt, die Stelle nicht zu
besetzen, weil das Verfahren fehlerhaft sei.
Konkret bemängelte die 5. Kammer des Gerichts, die Innenverwaltung habe
"die Verfahrensvorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten". Es wäre ein
besonderes Bewerbungsverfahren erforderlich gewesen. Dazu würden etwa
gruppenbezogene Auswahlverfahren und ein auswärtiger Experte gehören. Den
Rechtsfehler ordnet das Gericht als "erheblich" ein.
Die Verwaltung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hielt sich mit einer
Reaktion zurück. "Wir haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und
werden die Gründe überprüfen lassen", sagte Körtings Sprecherin Nicola
Rothermel-Paris. Zwei Wochen bleiben dem Senat, Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Die Opposition und die Linkspartei sehen sich bestätigt. "Daran sieht man
abermals, dass der rot-rote Senat sein Handwerk für Berlin nicht versteht",
sagte Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. Sein CDU-Kollege Frank Henkel
bezeichnete Körting als beschädigt. "Der Versuch des Innensenators, mit
allen Mitteln eine Personalie durchzudrücken, ist vorerst gescheitert",
sagte er und forderte, das Auswahlverfahren neu zu starten. Diese Linie
vertritt auch Linke-Fraktionschef Udo Wolf. Er favorisiert dabei die
jetzige Vize Koppers. Der SPD hält Wolf vor, sie habe sehr aufs Tempo
gedrückt.
Bei der SPD-Fraktion gab man sich gelassen. Tenor: Dann hole man die vom
Gericht angemahnten Verfahrensschritte eben nach. Ihr parlamentarischer
Geschäftsführer Christian Gaebler warf den Kritikern vor, das
Besetzungsverfahren politisch auszuschlachten. "Es kann ja sein, dass
Ratzmann oder Henkel als Innensenatoren gerne darüber entscheiden würden",
sagte er, "aber auch die müssen akzeptieren, dass das keine politische
Entscheidung ist."
12 Jul 2011
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Schwerpunkt Wahlen in Berlin
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