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# taz.de -- Rückzahlungsregelung verfassungswidrig: Teilerlass für Bafög-Emp…
> Die bisherige Vorschrift für die Bafög-Rückzahlung benachteiligt
> Studierende in den neuen Bundesländern. Nach einer erfolgreichen
> Verfassungsbeschwerde, muss nun eine Neuregelung her.
Bild: Bafög: Rüchzahlungsmodus darf nicht vom Studienort abhängig sein.
KARLSRUHE dapd | Einige ehemalige Studenten können auf einen nachträglichen
Teilerlass ihrer Bafög-Rückzahlung hoffen. Das Bundesverfassungsgericht
erklärte eine alte Regelung der Rückzahlung für teilweise
verfassungswidrig.
Ein früherer Medizinstudent aus den neuen Bundesländern hatte in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er hatte in den 90er Jahren Bafög bekommen
und sein Studium zügig beendet. Einen Teilerlass der Bafög-Rückzahlung
bekam er aber nicht - anders als ähnlich schnelle Absolventen in den alten
Ländern.
Dies sei mit dem Gleichheitssatz unvereinbar, hieß es in dem am Freitag
veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichts. Der betroffene Student
hatte in den 90er Jahren Bafög bekommen und sein Studium bereits nach sechs
Jahren und einem Monat beendet.
In den alten Bundesländern hätte dies für einen "großen Teilerlass" der
Bafög-Rückzahlung gereicht, also für den Erlass von 5.000 DM. In den neuen
Ländern galt dies nicht. Der Student klagte und bekam recht. Der
Gesetzgeber hat nun bis Jahresende Zeit, für betroffene Studenten eine
Neuregelung vorzulegen. Voraussetzung ist, dass sie Einspruch erhoben haben
und Verwaltungs- und Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen sind. Wie das
Problem zu beseitigen ist, sagten die Richter nicht. Ein nachträglicher
Teilerlass ist denkbar.
29 Jul 2011
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Schwerpunkt Überwachung
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