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# taz.de -- Studierende zwangsverpflichtet: Nebenfach Volkszähler
> Studenten in Dresden sollen als unbezahlte Volkszähler arbeiten – das
> gilt als Teil des Studiums. Statt Geld erhalten die unfreiwilligen
> Volkszähler Credit-Points.
Bild: Crashkurs im Ankreuzen: Erhebungsbogen für den Zensus 2011.
BERLIN taz | Offenbar aus Mangel an Freiwilligen werden im sächsischen
Freital Studenten der TU Dresden verpflichtet, als so genannte
Erhebungsbeauftragte für die Volkszählung zu arbeiten. Seit knapp zwei
Wochen sind 50 Soziologiestudenten im Einsatz. Sie bekommen jedoch nicht –
wie der Rest der rund 80.000 Interviewer – 10 Euro pro Interview, sondern
absolvieren die Befragungen als Teil eines verpflichtenden Studienmoduls.
Einige sprechen deshalb von einer "Zwangverpflichtung". Das Land Sachsen
kann sich freuen, spart es durch die unfreiwilligen Helfer doch bis zu
25.000 Euro.
"Aus unserer Sicht ist das sehr problematisch", sagt Ullrich Gäbler vom
Studentenrat der TU. So sei die Lehrveranstaltung kurzfristig geändert
worden, ohne dies von den entsprechenden Gremien bestätigen zu lassen. Es
sei zudem fragwürdig, wenn ein Lehrstuhl eine komplette Lehrveranstaltung
an einen externen Anbieter – in diesem Falle den Staat – ausgliedere.
Auch viele der betroffenen Studenten sind unzufrieden, wollen sich
allerdings nicht öffentlich äußern. Sie würden nicht bezahlt, zudem
bedeuteten die Interviews einen erheblichen Mehraufwand. Auch zweifeln sie
an der Qualität der Veranstaltung. "Sie lernen nur, wie umfangreich die
Arbeit eines Erhebungsbeauftragen ist", kritisiert Gäbler. Nachbereitung
finde nicht statt, an der Konzeption oder der Auswertung der Fragebögen
seien die Studenten ebenfalls nicht beteiligt.
Der betreuende Professor Michael Häder dagegen spricht von einem "guten
Lerneffekt" und einer "tollen Möglichkeit" für die Studenten. Sie würden
lernen, wie Befragungen in der Praxis ablaufen. Dass die Studenten nicht
die üblichen Bezahlung bekommen, habe der Lehrstuhl vorgeschlagen. "Das
wäre ungerecht den Studenten der vorherigen Semestern gegenüber", begründet
Häder. Es würde ja niemand gezwungen, an der Übung teilzunehmen.
Tatsächlich können Studenten, die die praktische Übung ablehnen, diese auch
in einem der nächsten Semester nachholen – sofern denn eine adäquate
angeboten wird. Für einige würde dies aber zwangsläufig dazu führen, dass
sie die Regelstudienzeit überschreiten und dann etwa kein Bafög mehr
bekommen.
20 May 2011
## AUTOREN
Paul Wrusch
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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