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# taz.de -- Streit der Woche: Vermummungsverbot im Internet?
> Bundesinnenminister Friedrich will Blogger mit "offenen Visieren".
> Facebook und Google+ dulden nur Nutzer mit Klarnamen. Brauchen wir ein
> Vermummungsverbot fürs Netz?
Bild: Bei Google+ und Facebook darf man so nicht auftauchen – sonst aber scho…
BERLIN taz | Eigentlich ist die Diskussion über Klarnamen im Internet so
alt wie das Internet selbst. Umso erstaunlicher, dass jetzt gleich aus zwei
Richtungen Forderungen kommen, das Inkognito-Internet zu beenden. So wollte
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Anfang der Woche noch die
Grundsätze der Rechtsordnung auch im Internet geltend machen, ruderte aber
etwas zurück. Seine Aussage sei als "Appell an die Zivilgesellschaft" zu
verstehen.
Im Hinblick auf die Attentate in Norwegen sei er für eine Aufhebung der
Anonymität. Blogger sollen in Zukunft "mit offenem Visier" argumentieren,
meint Friedrich. Die Vorfälle in Oslo hätten gezeigt, dass sich im Netz
immer mehr Einzeltäter isolieren und mit Hilfe von Pseudonymen
terroristisches Gedankengut verbreiten würden.
Auch die sozialen Netzwerke Google+ und Facebook haben eine
Klarnamenpflicht in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Wer
sich dort mit einem Pseudonym anmeldet, wird gebeten, seinen bürgerlichen
Vor- und Zunamen anzugeben – andernfalls droht eine Sperrung des Profils.
Doch die Netzgemeinde stellt sich quer. Sie nimmt in Kauf, von Google und
Co rausgeworfen zu werden. Und sie kritisiert die Politiker, die das
Vermummungsverbot fordern – wie letzten November Axel E. Fischer (CDU),
Vorsitzender der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft oder
jetzt eben der Bundesinnenminister.
Eine Impressumspflicht für Blogger gäbe es in Deutschland doch schon seit
langem, argumentieren Internetaktivisten. Sie haben eine Webseite mit
hundert guten Gründen für Pseudonyme eingerichtet. Auf "My Name Is Me"
erklären Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle, Aktivisten oder
Missbrauchsopfer, warum sie aus Angst vor Reaktionen in der Öffentlichkeit
auf Fake-Namen zurückgreifen. Sie fragen, ob künftig auch Minderjährige im
Chatroom ihren echten Namen verwenden müssen.
Was meinen Sie? Soll die Anonymität im Internet aufgehoben werden und ab
sofort eine Klarnamenpflicht gelten? Oder darf im Netz auch weiterhin unter
Pseudonymen nach Lust und Laune gepöbelt oder gar gefährliches Gedankengut
verbreitet werden? Hat es Sinn, das Vermummungsverbot im Internet?
Beziehen Sie Stellung! Die taz wählt einen kurzen, prägnanten Kommentar aus
und veröffentlicht ihn im Wochenendmagazin sonntaz, das der gedruckten
Ausgabe am Samstag beiliegt. Der Kommentar sollte für diesen Zweck 800 bis
1200 Anschläge umfassen und mit Email-Adresse und Namen des Autors versehen
sein.
9 Aug 2011
## AUTOREN
Jan Wehn
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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