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# taz.de -- Kommentar Fußfessel: Teuer und sinnlos
> Mehr als Kosten wird sie nicht bringen, die neue Fußfessel. Stattdessen
> ist mit Fehlalarmen zu rechnen. Und einem enormen administrativen
> Aufwand.
So sinnlos kann Kriminalpolitik sein. Die elektronische Fußfessel soll ab
nächstem Jahr bei der Überwachung rückfallgefährdeter Straftäter helfen.
Doch die Maßnahme bringt keinen zusätzlichen Schutz, nur mehr Kosten und
Scherereien.
Die Idee: Für einen entlassenen Straftäter wird eine Liste von Orten
aufgestellt - zum Beispiel Kindergärten -, denen er sich nicht nähern darf.
Verstößt er gegen die Weisung, wird per GPS-Sender am Bein ein Alarm
ausgelöst - und die Polizei greift ein. Doch bei einem entschlossenen Täter
käme die Polizei stets zu spät.
Und man kann auch nicht alle Kindergärten der Republik mit GPS-Sendern
ausstatten, sondern nur eine Handvoll im Umfeld des Extäters. Kinder gibt
es aber nicht nur dort, sondern auch auf der Straße oder im Bus.
Die elektronische Fußfessel dürfte daher vor allem bei jenen Entlassenen
eingesetzt werden, bei denen man einen Rückfall am wenigsten befürchtet.
Wenn tatsächlich nichts passiert, kann man hinterher ja immer behaupten, es
hätte an der Abschreckungswirkung der Fußfessel gelegen.
Bis dahin werden aber ständig Fehlalarme produziert, weil der GPS-Sender am
Fuß täglich aufgeladen werden muss. Sendet er kein Signal, muss geklärt
werden, ob ein Versehen oder Absicht dahintersteckt. So entsteht ein
administrativer Wasserkopf, der nur damit beschäftigt ist, zu klären, wann
ein Alarm überhaupt ernst zu nehmen ist und wann nicht.
Ländern wie Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die
nun einen Staatsvertrag zur Fußfessel schließen, ist dafür kein Vorwurf zu
machen. Sie müssen die Technik vorhalten, weil die GPS-Überwachung seit
Jahresbeginn im Strafgesetzbuch steht. Der Bundestag hat sie eingeführt,
als der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte die Entlassung einiger
Täter aus der Sicherungsverwahrung durchsetzte: Es war ein Akt
parlamentarischer Verlegenheit. Er kann und sollte rückgängig gemacht
werden.
30 Aug 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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