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# taz.de -- Gutachten zum Hartz IV-Regelsatz: Kühlschrank soll wieder bezahlt …
> Der Hartz IV-Regelsatz verstößt gegen das Grundgesetz: Das sagen zwei
> Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung. Der DGB will erneut vors
> Bundesverfassungsgericht ziehen.
Bild: Wird das menschenwürdige Existenzminimum mit den Hartz-IV-Sätzen sicher…
BERLIN taz | Die Berechnung des Regelsatzes für die Empfänger von
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss
kommen zwei am Montag vorgestellte Gutachten im Auftrag der
gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Auch das Bildungspaket für
bedürftige Kinder erfüllt danach nicht die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte, mit "ausgewählten
Musterverfahren" von betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern den "erneuten
Gang nach Karlsruhe" vor das Bundesverfassungsgericht vorzubereiten.
Die Gutachten von Johannes Münder, Rechtswissenschaftler an der Technischen
Universität Berlin, und der Verteilungsforscherin Irene Becker behandeln
mehrere strittige Punkte. Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass
zum einen die Vergleichsgruppe zur Berechnung des Existenzminimums falsch
abgegrenzt wurde.
Der Regelsatz von Hartz IV, der bei 364 Euro liegt, wird von den
Konsumausgaben der ärmsten 15 Prozent der Einzelhaushalte abgeleitet. In
dieser Referenzgruppe sind aber auch "Aufstocker" enthalten, also Leute,
die von Hartz IV leben und sich teilweise nur ein geringes Zubrot dazu
verdienen. Diese Aufstocker mit Hinzuverdiensten von bis zu 73 Euro müßten
herausgenommen werden aus der Vergleichsgruppe, da sich sonst
Zirkelschlüsse auf den Bedarf der Sozialleistungsempfänger ergeben, fordern
die Wissenschaftler.
## Menschenwürdiges Existenzminimum
Außerdem sei das "Bildungspaket" für bedürftige Kinder nicht
verfassungskonform, da dadurch Kinder in strukturschwachen Regionen, wo es
keine Bildungsangebote gebe, leer ausgingen, schreibt Münder.
Die Wissenschaftler rügen auch, dass sich aus der verwendeten Statistik der
Finanzbedarf für langlebige Gebrauchsgüter wie etwa Kühlschränke oder
Waschmaschinen nicht ablesen ließe. Daher sei unsicher, ob mit dieser
Berechnungsmethode das vom Grundgesetz geforderte menschenwürdige
Existenzminimum sichergestellt sei.
Becker schlug vor, Bedürftigen anstelle von Pauschalbeträgen wieder
einmalige Leistungen für größere Gebrauchsgüter zu gewähren. Eine
Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte der taz, man werde die
Gutachten "prüfen". Die Sprecherin verwies auf ein Urteil des
Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom Juni diesen Jahres. Danach ist
der neu berechnete Hartz-IV-Regelsatz verfassungskonform.
Das Arbeitsministerium bestätigte, dass sich der Hartz IV-Regelsatz vom
kommenden Jahr an um zehn auf dann 374 Euro erhöhen wird. Die Erhöhung
ergibt sich aus einer bereits beschlossenen Anhebung um drei Euro sowie
einem Aufschlag als Inflationsausgleich.
Der volle Regelsatz gilt für alleinstehende Hartz IV-EmpfängerInnen.
Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die mit anderen Erwachsenen in einem
Haushalt zusammenleben, bekommen nur einen Regelbedarf von 80 Prozent, also
291 Euro im Monat. Die Sozialverbände SoVD und VDK forderten am Montag ein
Ende dieser Benachteiligung.
Die Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums erklärte, das Ministerium
werde bis spätestens Juli 2013 einen Bericht vorlegen, in dem unter anderem
auch die Neuberechung des Regelbedarfs von Erwachsenen enthalten sei, die
mit anderen Erwachsenen in einem Mehrpersonenhaushalt zusammenleben.
5 Sep 2011
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
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