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# taz.de -- Bei den Langzeitarbeitslosen wird gespart: Förderprogramme schrump…
> Der Bundestag beschließt die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Vor
> allem Langzeitarbeitslose sind von den Einsparungen betroffen.
Bild: Qualifizierungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose beim Münchener Dynamo …
BERLIN afp/taz | Der Bundestag hat die Neuordnung der Förderprogramme für
Arbeitslose verabschiedet. Die am Freitag mit den Stimmen der
schwarz-gelben Koalition beschlossene Reform sieht unter anderem eine
Reduzierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vor. Die Opposition
warf der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz massiv bei den Hilfen für
Langzeitarbeitslose zu kürzen.
Die Fördermaßnahmen sollen nach Überzeugung der Regierung durch das Gesetz
übersichtlicher und effektiver werden. Mit dem Gesetz werde der
Instrumentenkasten aufgeräumt, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der
Leyen (CDU). Damit solle es nun "passgenaue und individuelle Hilfen" geben.
"Wir müssen weg von der Dauerförderung künstlich geschaffener
Arbeitsplätze", sagte von der Leyen.
Die Opposition warf der Regierung vor, vor allem zu Lasten von
Langzeitarbeitslosen zu kürzen. "Es geht nicht um arbeitsmarktpolitische
Instrumente, sondern um die Anpassung der Instrumente an
Kürzungsbeschlüsse", sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Die
Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann warf der Regierung vor, sie sorge für
einen "gigantischen Kahlschlag in der Arbeitsmarktpolitik".
Mit dem Gesetz sollen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr
2015 knapp 7,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die Regelungen sehen
unter anderem vor, dass der sogenannte Gründungszuschuss für Empfänger von
Arbeitslosengeld I von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt
wird. Dies führt zu Minderausgaben von einer und dann 1,3 Milliarden Euro
jährlich.
Ein-Euro-Jobs sollen künftig noch deutlicher nachrangig zu regulärer Arbeit
ausgestaltet werden. Bisher schon wurde die Zahl der Ein-Euro-Jobs deutlich
reduziert. Empfindlich sind die Kürzungen der Pauschalen, die Träger von
Maßnahmen für Ein-Euro-Jobber erhalten, um Verwaltungsausgaben und andere
infrastrukturelle Aufgaben zu decken.
## Kosten gesetzlich begrenzt
Die Höhe der Maßnahmekosten wird durch eine Grundpauschale von 30 Euro und
eine Zusatzpauschale für "betreuungsintensive Fälle" von bis zu 120 Euro
pro Fall und Monat gesetzlich begrenzt.
Langzeitarbeitslose sollen künftig innerhalb eines Zeitraums von fünf
Jahren nur noch die Chance erhalten, maximal zwei Jahre lang bei
"zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten" und "zusätzlichen Arbeitsverhältnissen"
beschäftigt zu sein. Die kaum noch genutzten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
(ABM) im Bereich der Arbeitsförderung des Sozialgesetzbuchs III werden
gesetzlich abgeschafft.
Der Paritätische Gesamtverband hatte zuvor gerügt, mit dem Gesetz und den
Kürzungen werde die öffentlich geförderte Beschäftigung "praktisch
abgeschafft". Der Deutsche Landkreistag gab zu bedenken, dass mit den
Sparplänen die Fördermittel im Hartz-IV-System stärker reduziert würden als
dies der sinkenden Zahl der Leistungsempfänger entspricht. Allein im Land
Bremen fallen 2012 nach Berechnungen der Bremer Arbeitnehmerkammer rund 35
Prozent der Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik weg. (BD)
23 Sep 2011
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