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# taz.de -- Kommentar Neuer Generalbundesanwalt: Ein geeigneter Mann
> Es war ungeschickt von der Justizministerin, dass sie die SPD-Länder
> nicht frühzeitig in die Entscheidungsfindung einband. Doch die Kritik an
> Schmalzl ist unverhältnismäßig.
Johannes Schmalzl ist eine gute Wahl als neuer Generalbundesanwalt. Die
SPD-regierten Länder sollten sich noch einmal überlegen, ob sie den
FDP-Vorschlag wirklich am Freitag im Bundesrat scheitern lassen wollen.
Natürlich war es ungeschickt von Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie die SPD-Länder nicht frühzeitig in
die Entscheidungsfindung einband. Wenn man für eine Personalentscheidung
die Zustimmung des Bundesrats braucht und schwarz-gelb dort keine eigene
Mehrheit mehr hat, dann sollten die SPD-Justizminister den
Personalvorschlag nicht aus der Presse erfahren. Dass nun auch noch
fachliche Kritik von den Generalstaatsanwälten der Länder kommt, macht die
Sache auch nicht einfacher. Schmalzl sei als oberster Ankläger der Republik
nicht qualifiziert, weil er in seinem Leben nur drei Monate als
Staatsanwalt gearbeitet hat, heißt es.
Das aber verkennt die eigentliche Aufgabe des Generalbundesanwalts. Er
tritt nicht vor Gericht auf, er schreibt keine Revisionsschriftsätze. Dazu
hat er rund neunzig hochqualifizierte Staatsanwälte. Der
Generalbundesanwalt muss vielmehr eine Behörde leiten, organisieren und
nach außen vertreten. Deren Aufgaben umfassen neben der Revision in
allgemeinen Strafsachen auch die Ermittlungen bei Terror und
Kriegsverbrechen. Gesucht ist also gerade kein Spezialist, sondern ein
führungsstarker und integrer Allrounder mit Organisationstalent. Auch ein
Verteidigungsminister muss schließlich keinen Panzer fahren können.
Dass Schmalzl Behörden leiten kann, hat er mehrfach bewiesen. Derzeit ist
er Regierungspräsident in Stuttgart. Zuvor leitete er den Verfassungsschutz
von Baden-Württemberg - und das auf wohltuend liberale und transparente
Weise. Nicht zuletzt das macht ihn auch zu einem rechtsstaatlich
überzeugenden Vorschlag für das Amt des Generalbundesanwalts.
18 Sep 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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