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# taz.de -- Neuregelung der Organspende: Speicher für Nieren, Lungen, Herzen
> Jeder Bürger soll künftig sagen, ob er nach dem Tod Organe spenden möchte
> oder nicht. Der Gesundheitsminister bringt nun eine Gesetzesänderung ins
> Spiel.
Bild: Organspende reformieren? Der Gesundheitsminister schlägt einen simplen �…
BERLIN taz | Mit der elektronischen Gesundheitskarte verknüpft werden soll
eine medizinethische Frage: die Neuregelung der Organspende. Jährlich
warten in Deutschland 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, aber nur 3.000
können eines bekommen. Pro Tag sterben deswegen drei Menschen. Zugleich
sagen in Umfragen 75 Prozent der Deutschen Ja zur Organspende, aber nur 25
Prozent haben einen Spenderausweis.
Wie also die Zahl der Spendewilligen erhöhen? Als fraktionsübergreifender
Konsens zeichnet sich eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes ab.
Danach soll jeder Bürger künftig alle fünf Jahre von seiner Krankenkasse zu
seiner Organspendebereitschaft befragt werden und mit "Ja", "Nein" oder
"Möchte mich noch nicht entscheiden" antworten können. Gespeichert werden
soll das auf der Gesundheitskarte. Bislang war das Tragen eines
Organspendeausweises freiwillig.
Eine Pflicht zu antworten soll es nicht geben. Diese würde dem
verfassungsrechtlichen Grundsatz widersprechen, wonach das Recht auf
Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich nicht zu verhalten. Wer sich
jedoch enthält oder noch nicht entscheiden will, muss damit rechnen, dass
seine Angehörigen im Todesfall über eine etwaige Organentnahme entscheiden.
So weit, so Konsens. Strittig ist indes, wer die Reform wie auf den Weg
bringen soll. Seit Monaten arbeiten sechs Bundestagsabgeordnete von CDU,
FDP und SPD an einem gemeinsamen Gruppenantrag für einen Gesetzentwurf -
fraktionsübergreifend, wie es bei ethisch umstrittenen Fragen im Parlament
üblich ist. Geplant war eine große parlamentarische Debatte, an deren Ende
die Botschaft stehen sollte: Die gesellschaftspolitische Dimension der
Organspende ist größer als parteipolitisches Gezänk.
Zu Wochenanfang preschte dann der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
(FDP) vor und erklärte, die Organspende könne ebenso gut mit einem simplen
Änderungsantrag zum Transplantationsgesetz reformiert werden, den er
praktischerweise auch schon ausgearbeitet habe. Die Neuregelung der
Organspende ginge damit einzig auf das Profilierungskonto des Ministers.
Bislang war Bahr Expertenanhörungen zum Thema eher ferngeblieben.
Die Abgeordneten sind empört, zumal der Änderungsantrag des Ministers fast
wortgleich mit ihrem Gruppenantrag ist, den Bahr kannte. "Das ist Plagiat
pur", urteilt die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Carola Reimann
(SPD). Allerdings sind Bahrs Erfolgsaussichten gering: Die Abgeordneten von
FDP und CDU erklärten am Mittwoch, sie wollten an ihrem Gruppenantrag mit
der SPD festhalten.
28 Sep 2011
## AUTOREN
Heike Haarhoff
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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