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# taz.de -- Das neue Arzneimittelgesetz: Blutverdünner besteht Stresstest
> Erstmals konnte ein Pharmaunternehmen für ein neues Medikament den
> Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Therapien nachweisen. Jetzt wird der
> Preis verhandelt.
Bild: Neue Medikamente müssen erst zeigen, dass sie wirklich nötig sind.
BERLIN taz | Mit Zähnen und Klauen hatte sich die Pharmaindustrie gewehrt
gegen das neue Arzneimittelgesetz. Das schreibt seit Januar eine regelhafte
Überprüfung des Zusatznutzens neuer Medikamente vor im Vergleich zu
herkömmlichen Therapien und zwingt die Hersteller erstmals zur Offenlegung
ihrer Daten sowie zu Preisverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Am Dienstag gab es den ersten Realitätscheck: Das erste Arzneimittel, das
dem Stresstest unterzogen wurde, hat die "frühe Nutzenbewertung" bestanden.
Das teilte Deutschlands oberste Arzneiprüfbehörde, das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), in Köln mit.
"Die Befürchtungen der Industrie sind unbegründet", sagte der IQWiG-Chef
Jürgen Windeler. "Der Standort Deutschland ist nicht in Gefahr." Der
Verband forschender Arzneimittelhersteller wollte weder zu dem "Einzelfall"
Stellung nehmen noch von "Erfolg" sprechen.
Getestet worden war das Blutverdünnungsmittel "Brilique" der Pharmafirma
AstraZeneca. Es soll bei akuten Durchblutungsstörungen des Herzmuskels
Blutgerinnseln vorbeugen. Der Wirkstoff Ticagrelor, auf dem das Medikament
basiert, biete für Patienten mit einem "leichteren" Herzinfarkt einen
"beträchtlichen Zusatznutzen", weil es das Risiko zu sterben stärker senke
als herkömmliche Mittel. Für "schwerere" Herzinfarkte fehlten entsprechende
Belege jedoch noch, so das IQWiG.
Die erste frühe Nutzenbewertung in Deutschland war mit Spannung erwartet
worden, weil sie insbesondere von der Industrie als richtungsweisend
eingestuft wurde: Nur solche Medikamente, die einen Zusatznutzen nachweisen
können, dürfen ab sofort auch noch zusätzlich kosten. Bislang hatte die
Industrie die Preise nach Gutdünken festsetzen können. Für Arzneimittel mit
Zusatznutzen, also auch für "Brilique", gilt jetzt: Auszuhandeln ist ihr
Preis auf Grundlage der IQWiG-Bewertung zwischen den Herstellern und dem
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Im Dezember beginnen die
Verhandlungen.
5 Oct 2011
## AUTOREN
Heike Haarhoff
Heike Haarhoff
## TAGS
Pharmaindustrie
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