| # taz.de -- Das neue Arzneimittelgesetz: Blutverdünner besteht Stresstest | |
| > Erstmals konnte ein Pharmaunternehmen für ein neues Medikament den | |
| > Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Therapien nachweisen. Jetzt wird der | |
| > Preis verhandelt. | |
| Bild: Neue Medikamente müssen erst zeigen, dass sie wirklich nötig sind. | |
| BERLIN taz | Mit Zähnen und Klauen hatte sich die Pharmaindustrie gewehrt | |
| gegen das neue Arzneimittelgesetz. Das schreibt seit Januar eine regelhafte | |
| Überprüfung des Zusatznutzens neuer Medikamente vor im Vergleich zu | |
| herkömmlichen Therapien und zwingt die Hersteller erstmals zur Offenlegung | |
| ihrer Daten sowie zu Preisverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. | |
| Am Dienstag gab es den ersten Realitätscheck: Das erste Arzneimittel, das | |
| dem Stresstest unterzogen wurde, hat die "frühe Nutzenbewertung" bestanden. | |
| Das teilte Deutschlands oberste Arzneiprüfbehörde, das Institut für | |
| Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), in Köln mit. | |
| "Die Befürchtungen der Industrie sind unbegründet", sagte der IQWiG-Chef | |
| Jürgen Windeler. "Der Standort Deutschland ist nicht in Gefahr." Der | |
| Verband forschender Arzneimittelhersteller wollte weder zu dem "Einzelfall" | |
| Stellung nehmen noch von "Erfolg" sprechen. | |
| Getestet worden war das Blutverdünnungsmittel "Brilique" der Pharmafirma | |
| AstraZeneca. Es soll bei akuten Durchblutungsstörungen des Herzmuskels | |
| Blutgerinnseln vorbeugen. Der Wirkstoff Ticagrelor, auf dem das Medikament | |
| basiert, biete für Patienten mit einem "leichteren" Herzinfarkt einen | |
| "beträchtlichen Zusatznutzen", weil es das Risiko zu sterben stärker senke | |
| als herkömmliche Mittel. Für "schwerere" Herzinfarkte fehlten entsprechende | |
| Belege jedoch noch, so das IQWiG. | |
| Die erste frühe Nutzenbewertung in Deutschland war mit Spannung erwartet | |
| worden, weil sie insbesondere von der Industrie als richtungsweisend | |
| eingestuft wurde: Nur solche Medikamente, die einen Zusatznutzen nachweisen | |
| können, dürfen ab sofort auch noch zusätzlich kosten. Bislang hatte die | |
| Industrie die Preise nach Gutdünken festsetzen können. Für Arzneimittel mit | |
| Zusatznutzen, also auch für "Brilique", gilt jetzt: Auszuhandeln ist ihr | |
| Preis auf Grundlage der IQWiG-Bewertung zwischen den Herstellern und dem | |
| Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Im Dezember beginnen die | |
| Verhandlungen. | |
| 5 Oct 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Heike Haarhoff | |
| Heike Haarhoff | |
| ## TAGS | |
| Pharmaindustrie | |
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