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# taz.de -- Grundsatzurteil verschoben: Schwieriges Hotelverbot für NPD-Chef
> Vor dem Bundesgerichtshof wird nun erst im Dezember verhandelt, ob ein
> brandenburgisches Wellness-Hotel den NPD-Chef Udo Voigt beherbergen muss
> oder nicht.
Bild: Unerwünschter Urlaubsgast: NPD-Chef Udo Voigt möchte vor Gericht durchs…
KARLSRUHE dapd | Der Bundesgerichtshof wird erst am 16. Dezember darüber
entscheiden, ob ein Hotel einen Gast allein wegen dessen politischer
Überzeugung abweisen darf. Die Rechtsfragen seien neu und "ausgesprochen
schwierig", sagte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats des BGH,
Wolfgang Krüger, am Freitag in Karlsruhe. Zuvor hatte der BGH über die
Rechtmäßigkeit des Hotel-Hausverbots gegen NPD-Chef Udo Voigt mündlich
verhandelt.
Voigt hatte Ende 2009 vier Tage in einem Luxushotel im brandenburgischen
Bad Saarow verbringen wollen. Doch das Hotel erteilte dem
NPD-Bundesvorsitzenden ein Hausverbot, weil dessen rechtsextreme politische
Überzeugung nicht mit dem Ziel des Hauses zu vereinbaren sei, "jedem Gast
nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten".
Die gegen das Hausverbot gerichtete Klage des NPD-Chefs war vor dem
Landgericht Frankfurt (Oder) und dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg
gescheitert. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch die
Anwesenheit des NPD-Chefs provoziert fühlen könnten, hieß es zur
Begründung. Doch ob dies ein "hinreichender Grund für ein Hausverbot" ist,
prüft nun der BGH.
Der für das Grundstücksrecht zuständige Senat verhandelte über die Revision
des 59-jährigen NPD-Bundesvorsitzenden, der nicht persönlich an der
Verhandlung teilnahm. Voigt verlangt den Widerruf des Hausverbots und
verweist darauf, dass er sich in dem Hotel - wie bei zwei früheren
unbeanstandeten Aufenthalten im "Esplanade" - nicht politisch äußern werde.
Sein Anwalt sieht in dem Hausverbot einen Verstoß gegen das
Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Ein Hausverbot könne leicht
"uferlos" werden, wenn allein der "Makel" einer inneren politischen
Überzeugung bei einem potenziellen Gast ausschlaggebend sei.
Dies könnte sich schnell auch gegen Angehörige anderer politischer
Überzeugungen oder Glaubensrichtungen wie Christen oder Muslime richten.
Die NPD sei zudem keine verbotene Partei und wirke in mehreren
Landesparlamenten an der politischen Willensbildung mit.
## "Über meine Schwelle geht nur der, dem ich das erlaube"
Der Anwalt des Hotels hielt dagegen, ein Unternehmer dürfe sein Hotel so
führen, wie es für ihn selbst am besten sei. "Der Unternehmer - und nicht
die Bundesrepublik Deutschland - haftet dafür, ob bei ihm die Gäste kommen
oder fernbleiben", sagte der Anwalt des Hotels.
Bei einem Hotel gelte der Grundsatz: "Über meine Schwelle geht nur der, dem
ich das erlaube." Zudem gebe es am Scharmützelsee, an dem das Hotel liegt,
"zahllose Ausweichmöglichkeiten".
Im vorliegenden Fall gehe es auch nicht um "Daseinsvorsorge" wie bei einem
Notarzt, der niemanden abweisen dürfe. Es gehe auch nicht um die Öffnung
einer Einrichtung für Massen von Menschen wie bei einem Stadion oder einem
Flughafen.
21 Oct 2011
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Schwerpunkt Wahlen in Berlin
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