# taz.de -- Grundsatzurteil verschoben: Schwieriges Hotelverbot für NPD-Chef | |
> Vor dem Bundesgerichtshof wird nun erst im Dezember verhandelt, ob ein | |
> brandenburgisches Wellness-Hotel den NPD-Chef Udo Voigt beherbergen muss | |
> oder nicht. | |
Bild: Unerwünschter Urlaubsgast: NPD-Chef Udo Voigt möchte vor Gericht durchs… | |
KARLSRUHE dapd | Der Bundesgerichtshof wird erst am 16. Dezember darüber | |
entscheiden, ob ein Hotel einen Gast allein wegen dessen politischer | |
Überzeugung abweisen darf. Die Rechtsfragen seien neu und "ausgesprochen | |
schwierig", sagte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats des BGH, | |
Wolfgang Krüger, am Freitag in Karlsruhe. Zuvor hatte der BGH über die | |
Rechtmäßigkeit des Hotel-Hausverbots gegen NPD-Chef Udo Voigt mündlich | |
verhandelt. | |
Voigt hatte Ende 2009 vier Tage in einem Luxushotel im brandenburgischen | |
Bad Saarow verbringen wollen. Doch das Hotel erteilte dem | |
NPD-Bundesvorsitzenden ein Hausverbot, weil dessen rechtsextreme politische | |
Überzeugung nicht mit dem Ziel des Hauses zu vereinbaren sei, "jedem Gast | |
nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten". | |
Die gegen das Hausverbot gerichtete Klage des NPD-Chefs war vor dem | |
Landgericht Frankfurt (Oder) und dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg | |
gescheitert. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch die | |
Anwesenheit des NPD-Chefs provoziert fühlen könnten, hieß es zur | |
Begründung. Doch ob dies ein "hinreichender Grund für ein Hausverbot" ist, | |
prüft nun der BGH. | |
Der für das Grundstücksrecht zuständige Senat verhandelte über die Revision | |
des 59-jährigen NPD-Bundesvorsitzenden, der nicht persönlich an der | |
Verhandlung teilnahm. Voigt verlangt den Widerruf des Hausverbots und | |
verweist darauf, dass er sich in dem Hotel - wie bei zwei früheren | |
unbeanstandeten Aufenthalten im "Esplanade" - nicht politisch äußern werde. | |
Sein Anwalt sieht in dem Hausverbot einen Verstoß gegen das | |
Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Ein Hausverbot könne leicht | |
"uferlos" werden, wenn allein der "Makel" einer inneren politischen | |
Überzeugung bei einem potenziellen Gast ausschlaggebend sei. | |
Dies könnte sich schnell auch gegen Angehörige anderer politischer | |
Überzeugungen oder Glaubensrichtungen wie Christen oder Muslime richten. | |
Die NPD sei zudem keine verbotene Partei und wirke in mehreren | |
Landesparlamenten an der politischen Willensbildung mit. | |
## "Über meine Schwelle geht nur der, dem ich das erlaube" | |
Der Anwalt des Hotels hielt dagegen, ein Unternehmer dürfe sein Hotel so | |
führen, wie es für ihn selbst am besten sei. "Der Unternehmer - und nicht | |
die Bundesrepublik Deutschland - haftet dafür, ob bei ihm die Gäste kommen | |
oder fernbleiben", sagte der Anwalt des Hotels. | |
Bei einem Hotel gelte der Grundsatz: "Über meine Schwelle geht nur der, dem | |
ich das erlaube." Zudem gebe es am Scharmützelsee, an dem das Hotel liegt, | |
"zahllose Ausweichmöglichkeiten". | |
Im vorliegenden Fall gehe es auch nicht um "Daseinsvorsorge" wie bei einem | |
Notarzt, der niemanden abweisen dürfe. Es gehe auch nicht um die Öffnung | |
einer Einrichtung für Massen von Menschen wie bei einem Stadion oder einem | |
Flughafen. | |
21 Oct 2011 | |
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Schwerpunkt Wahlen in Berlin | |
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