Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Hotelbetreiber dürfen Nazis …
> Rechtsextremisten können wegen ihrer politischen Überzeugung von
> Hoteliers abgewiesen werden, entschied der BGH. Das gilt allerdings nicht
> in jedem Fall.
Bild: Nazifrei und Spaß dabei? Hotel in Bad Saarow, Brandenburg.
KARLSRUHE taz | Ein Brandenburger Hotelier durfte ein Hausverbot gegen den
damaligen NPD-Chef Udo Voigt verhängen, weil er die Anwesenheit von
Rechtsextremisten in seinem Hotel als geschäftsschädigend wertete. Dies
entschied jetzt ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Allerdings sei
das Hausverbot vom 6. bis 10. Dezember 2009 rechtswidrig gewesen - genau an
den Tagen, an denen Voigt mit seiner Frau dort übernachten wollte.
Es war keine politische Reise, das Ehepaar Voigt wollte nur ein paar Tage
ausspannen - im Hotel Esplanade in Bad Saarow am Scharmützelsee. Voigts
Frau hatte den Kurzurlaub bei Tchibo gebucht und bereits die Bestätigung
erhalten. Doch als Hotelier Heinz Baumeister davon erfuhr, stornierte er
und erteilte Voigt ein dauerhaftes Hausverbot. Schriftlich teilte er mit:
"Die politische Überzeugung von Herrn Voigt ist mit dem Ziel unseres
Hauses, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu
vereinbaren."
Voigt klagte gegen das Hausverbot und verlor zunächst beim Landgericht
Frankfurt (Oder) und beim Oberlandesgericht Brandenburg. Beim
Bundesgerichtshof war das Ergebnis nun weniger eindeutig. Allerdings
entschied auch der BGH, dass sich Voigt nicht auf das 2005 eingeführte
Allgemeine Gleichbehandlungsgebot berufen könne. Denn bei zivilrechtlichen
Geschäften sind Bürger nicht vor einer Diskriminierung wegen ihrer
"Weltanschauung" geschützt. Das Merkmal war kurz vor Beschlussfassung im
Bundestag aus dem Gesetz gestrichen worden, damit sich Rechtsradikale nicht
darauf berufen können.
Voigts Grundrecht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 Grundgesetz) gelte
gegenüber einem privaten Hotel nur mittelbar, betonte Richter Wolfgang
Krüger. Es müsse deshalb gegen die Grundrechte des Hoteliers abgewogen
werden. Hier räumte der BGH dem Hausrecht des Hoteliers dann grundsätzlich
Vorrang ein. Er trage das wirtschaftliche Risiko für das Geschäftskonzept
eines Wellnesshotels - bei Voigt gehe es nur um die Freizeitgestaltung.
Deshalb sei das Hausverbot grundsätzlich in Ordnung. Krüger fügte hinzu,
dass die Abwägung bei einem weniger exquisiten Hotel ohne besonderes
Konzept anders ausfallen dürfte.
Teilweise bekam aber auch Udo Voigt recht. Denn für den gebuchten Zeitraum
im Dezember 2009 hätte das Hotel ihm kein Hausverbot erteilen dürfen.
Schließlich hatte das Hotel hier schon einen Vertrag mit Voigt
abgeschlossen. "Verträge sind einzuhalten", betonte Richter Krüger. Hier
hätte das Hotel nur kündigen können, wenn Voigt die Missionierung von
Gästen oder ähnliche Störungen angekündigt hätte, worauf es aber keine
Hinweise gab.
Der Brandenburger Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wies am Freitag
darauf hin, dass Hotels oft erst nach Vertragsschluss erfahren, wer ihr
Vertragspartner ist, etwa bei Buchungen über Reisebüros oder
Internethotelportale wie HRS. Udo Voigt will trotz des Teilerforlgs eine
Verfassungsbeschwerde gegen das fortbestehende Hausverbot einlegen. (Az.: V
ZR 115/11)
9 Mar 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar NPD-Verbot: Nur eine Hürde weniger
Mit dem Abzug der V-Leute aus der NPD-Spitze entfällt ein wichtiges
Hindernis für ein Verbotsverfahren. Doch es bleiben viele andere Hürden.
Streit der Woche: Schadet NPD-Verbot der Demokratie?
Die Zwickauer Terrorzelle hat die Debatte um ein NPD-Verbot befeuert. Nun
prüfen die Innenminister in einem zweiten Anlauf, ob das geht.
Kommentar Hotelverbot für NPD-Chef: Zu differenziert, um Einfluss zu haben
Neonazis dürfen in Hotels Hausverbot bekommen, aber nicht wenn sie schon
einen Vertrag haben. Das BGH-Urteil ist wohlabgewogen, wird aber bald
wieder verpuffen.
Grundsatzurteil verschoben: Schwieriges Hotelverbot für NPD-Chef
Vor dem Bundesgerichtshof wird nun erst im Dezember verhandelt, ob ein
brandenburgisches Wellness-Hotel den NPD-Chef Udo Voigt beherbergen muss
oder nicht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.