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# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Wikileaks-Gründer: Assange darf ausgeliefe…
> Der Londoner High Court hat entschieden: Wikileaks-Gründer Julian Assange
> darf nach Schweden ausgeliefert werden. Er kann aber noch einmal Berufung
> einlegen.
Bild: Berufung abgelehnt: Wikileaks-Gründer Julian Assange vor dem Londoner Hi…
BERLIN taz | Julian Assange darf an Schweden ausgeliefert werden. Der High
Court in London wies am Mittwoch den Berufungsantrag des 40-jährigen
Wikileaks-Gründers gegen den Auslieferungsbeschluss vom Februar zurück. Die
Staatsanwaltschaft Göteborg will den Australier zu den Vorwürfen der
sexuellen Nötigung und Vergewaltigung befragen, die zwei Frauen gegen ihn
erhoben haben.
Eine der beiden Frauen hat ausgesagt, Assange habe im August vorigen Jahres
gegen ihren Willen ohne Kondom mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, die
andere wirft Assange vor, sie im Schlaf vergewaltigt zu haben. Assange
bestreitet die Vorwürfe. Er hatte sich Anfang Dezember in London der
Polizei gestellt, nachdem Schweden einen europäischen Haftbefehl gegen ihn
erlassen hatte.
Nach einem kurzen Gefängnisaufenthalt steht Assange seit Dezember 2010
unter Hausarrest in Ellingham Hall in Norfolk, dem Landhaus eines
Unterstützers. Er trägt eine elektronische Fußfessel und muss sich täglich
auf dem örtlichen Polizeirevier melden. Nach 10 Uhr abends darf er das Haus
nicht verlassen.
Assange musste gestern durch einen Hintereingang ins Gericht gebracht
werden, weil sich vor dem Gebäude eine größere Menschenmenge versammelt
hatte, die ihn mit Applaus begrüßte und auf Plakaten die Freilassung von
Assange und Bradley Manning forderte. Das US-Militär beschuldigt den
Gefreiten Manning, der angeblich für einen Großteil der über 70.000 von
Wikileaks verbreiteten US-Depeschen über den Krieg in Afghanistan
verantwortlich ist, unter anderem der "Kollaboration mit dem Feind". Dafür
kann in den USA die Todesstrafe verhängt werden.
Assange befürchtet, dass ihn die schwedischen Behörden wegen der
Wikileaks-Veröffentlichungen weiter an die USA ausliefern könnten. Sein
Anwalt Ben Emerson argumentierte gestern, dass die im Haftbefehl
aufgelisteten Vorwürfe nicht ausreichend durch Beweise untermauert worden
seien. Clare Montgomery, die Anwältin des schwedischen
Generalstaatsanwalts, sagte dagegen, dass die Klägerinnen die Umstände
beschrieben hätten, die darauf hindeuten, dass sie dem Geschlechtsverkehr
"nicht freiwillig und nicht ohne Nötigung" zugestimmt hätten. Die Richter
folgten dem und entschieden, dass Assanges Auslieferung weder "unfair noch
ungesetzlich" sei.
Assanges Anwälte legten Widerspruch gegen die Gerichtskosten in Höhe von
19.000 Pfund ein, die Assange bezahlen soll. Das kann er offenbar nicht.
Spendenbeträge für Wikileaks liegen seit Dezember 2010 auf Eis, nachdem
Finanzunternehmen wie Visa, Paypal und Mastercard die Konten von Wikileaks
wegen der Veröffentlichungen der US-Diplomatendepeschen eingefroren haben.
Außerdem wollen die Anwälte innerhalb der nächsten zwei Wochen entscheiden,
ob sie die Erlaubnis beantragen, vor dem Obersten Gerichtshof in Berufung
zu gehen. Falls die Richter diesen Antrag ablehnen, wird Assange binnen
zehn Tagen ausgeliefert.
2 Nov 2011
## AUTOREN
Ralf Sotschek
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