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# taz.de -- Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte: Eizellenspenden bleibe…
> Der Gerichtshof für Menschenrechte wies überraschend eine Klage gegen das
> Verbot von Eizellenspenden aus Österreich ab. Das Urteil gilt auch in
> Deutschland.
Bild: Nicht das Gleiche: künstliche Befruchtung und Eizellspende.
FREIBURG taz | Das Verbot der Eizellspende in Deutschland und Österreich
kann bestehen bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
lehnte am Donnerstag in zweiter Instanz überraschend eine Klage aus
Österreich ab, so dass sich auch in Deutschland kein Anpassungsbedarf
ergibt.
Geklagt hatte ein österreichisches Paar, das auf natürlichem Wege keine
Kinder bekommen kann. Da die Frau keine Eizellen bilden kann, ist auch
keine künstliche Befruchtung im Reagenzglas möglich. Die Nutzung von
Eizellen einer anderen Frau ist in Österreich allerdings verboten.
Bei österreichischen Gerichten hatte die Klage keinen Erfolg. Deshalb
wandte sich das Paar an den Straßburger Gerichtshof und berief sich auf den
Schutz des "Privat- und Familienlebens" in der Europäischen
Menschenrechtskonvention. In erster Instanz hatte die Klage im März 2010
sogar Erfolg. Eine Kammer aus sieben Richtern entschied: Wenn ein Staat
künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten.
Doch die österreichische Regierung legte Rechtsmittel ein. Und die Große
Kammer, die aus 17 Richtern besteht, zeigte sich nun deutlich zögerlicher.
Die Richter billigten Österreich einen "weiten Beurteilungsspielraum" zu.
Zwar sei in den 47 Staaten des Europarats ein klarer Trend zu erkennen, die
Eizellspende zuzulassen, dieser entstehende Konsens beruhe allerdings noch
nicht auf gefestigten Grundsätzen.
Das Verbot der Eizellspende sei zwar ein Eingriff in das Privatleben der
Bürger, so die Straßburger Richter. Österreich durfte jedoch das weit
verbreitete Unbehagen gegenüber der modernen Fortplanzungsmedizin
berücksichtigen und das Prinzip bewahren, dass die Identität der Mutter
immer feststehen muss.
Die Gefahr, dass sozial benachteiligte Frauen ausgenutzt und zur
Eizellspende gedrängt werden, hätte allerdings auch auf andere Weise
vermieden werden können, etwa indem eine Entlohnung verboten wird. Der
österreichische Gesetzgeber habe aber jedenfalls seine Entscheidung sorgsam
abgewogen und seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten, erklärten
die Richter.
Auch in Deutschland ist die Eizellspende verboten. Bei einem Verstoß drohen
laut Embryonenschutzgesetz Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren.
Experten gehen davon aus, dass pro Jahr einige tausend deutsche Paare in
ausländischen Kliniken eine Eizellspende empfangen. (Az.: 57813/00)
3 Nov 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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