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# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Keine Patente auf Stammzell…
> Menschliche embryonale Zellen dürfen nicht für die Forschung patentiert
> werden, hat der EuGH entschieden. Das Gericht legte den Begriff "Embryo"
> weit aus.
Bild: Verlor sein Patent auf nervliche Vorläuferzellen: der Forscher Oliver Br…
LUXEMBURG dpa | Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht für die wissenschaftliche
Forschung patentiert werden. Wenn für deren Gewinnung Embryonen zerstört
werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die
Richter in Luxemburg. (Rechtssache: C-34/10).
Das Grundsatzurteil beschränkt damit die Verwendung dieser Zellen für
Forscher. Allerdings halten die Richter es für möglich, dass die Nutzung
für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos - zum Beispiel bei
Missbildungen - Gegenstand eines Patents sein könnte.
Die Entscheidung gilt für Patente auf embryonale Stammzellen sowie auch für
die Verfahren zu ihrer Herstellung. Die Nutzung embryonaler Stammzellen ist
äußerst umstritten, weil sie aus frühen Embryonen stammen, die bei der
Gewinnung zerstört werden.
## Begriff Embryo "weit auszulegen"
Nach Ansicht des Gerichts verstößt dies gegen die guten Sitten, weil es
sich auch bei befruchteten Eizellen rechtlich um Embryonen handle. "Der
Begriff des menschlichen Embryos ist weit auszulegen", schreiben die
höchsten EU-Richter in ihrer Begründung.
Hintergrund der Klage war ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation
Greenpeace und dem Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. Brüstle ist Inhaber
eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Diese werden
zur Behandlung neurologischer Krankheiten wie Parkinson oder Multiple
Sklerose erprobt.
Die Vorläuferzellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, stellt
Brüstle aus embryonalen Stammzellen her. Auf Klage der Umweltorganisation
Greenpeace hatte das Bundespatentamt dieses Patent wegen ethischer Bedenken
aufgehoben.
18 Oct 2011
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