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# taz.de -- Trotz möglicher Kronzeugen-Regelung: Mindestens zehn Jahre für Re…
> Auch als Kronzeugin kann die Überlebende des Neonazi-Terrortrios, Beate
> Z., nicht mit einer milden Strafe rechnen. Um Kronzeugin zu werden,
> genügt eine unvollständige Aussage.
Bild: Beate Z. (unter der Decke) wird dem Haftrichter vorgeführt: Eine Anklage…
Beate Z., die überlebende Dritte des Zwickauer Trios, will nur aussagen,
wenn ihr zuvor als Kronzeugin Strafmilderung zugesagt wird. Das berichtet
die Bild am Sonntag unter Berufung auf Ermittlerkreise.
Grundsätzlich werden Aufklärungshilfen strafmildernd berücksichtigt.
Innerhalb des vorgesehenen Strafrahmens für ein Delikt kann das Gericht
dann an der unteren Grenze bleiben. Eine ausdrückliche Kronzeugenregelung
ist jedoch erforderlich, wenn der gesetzliche Strafrahmen unterschritten
werden soll.
Relevant (und umstritten) ist dies vor allem beim Vorwurf des Mordes. Hier
sieht das Strafgesetzbuch nur lebenslange Freiheitsstrafe vor. In einer
früheren Version der Kronzeugenregelung konnte die Strafe für Mord für
einen Kronzeugen auf bis zu 3 Jahre reduziert werden. Doch die seit 2009
geltende Kronzeugenregelung lässt bei Mord nur eine Absenkung der Strafe
auf 10 Jahre zu. Sonst sind bei lebenslanger Haft laut Gesetz mindestens 15
Jahre zu vollstrecken.
Dass Beate Z. wegen Mordes angeklagt wird, ist wahrscheinlich. Auch wenn
sie nicht selbst geschossen hat, dürfte sie Mittäterin gewesen sein. Und
sofern sie an den Plänen beteiligt war, genügen für die Mittäterschaft
schon kleinere Beiträge zur Vorbereitung oder Vertuschung.
## Polizei kann vorher nichts versprechen
Als Kronzeugin könnte Z. gelten, wenn ihre Aussagen dazu beitragen, dass
gewichtige andere Straftaten "aufgedeckt" werden. Eine Verurteilung der
anderen Täter ist nicht zwingend erforderlich - und wäre bei Uwe Böhnhardt
und Uwe Mundlos auch nicht mehr möglich. Mit dem am Sonntag festgenommenen
Holger G. gibt es nun aber auch einen noch lebenden mutmaßlichen Mittäter,
den Z. belasten könnte. Außerdem interessiert sich die Polizei für Namen
und Tatbeiträge weiterer Helfer.
Über die Höhe einer eventuellen Strafe entscheidet auch bei Kronzeugen erst
das Strafgericht. Die Polizei kann Z. also schon aus rechtlichen Gründen
vor Beginn ihrer Aussagen keine exakten Versprechen machen. Auch der Gehalt
der Aussagen muss erst geprüft werden.
Um Kronzeugenrabatt zu bekommen, muss die belastende Aussage frühzeitig -
vor Eröffnung der Hauptverhandlung - erfolgen. Beate Z. muss als Kronzeugin
aber keine umfassende Lebensbeichte ablegen. Auch eine unvollständige
Aussage genügt, wenn sie "wesentliche" Aufklärungshilfe bringt.
Für Drogendelikte gab es seit 1982 eine separate und vielgenutzte
Kronzeugenregelung. Für Terroristen wurde sie 1989 eingeführt und 1994 auf
die organisierte Kriminalität ausgeweitet. Die Regelung wurde nur einige
Male zugunsten von RAF-Aussteigern angewandt. 1999 lief sie aus; zehn Jahre
darauf wurde eine allgemeine Kronzeugenregelung für alle gewichtigeren
Delikte eingeführt.
14 Nov 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
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