# taz.de -- Schwarzkopie von "Werner" im Netz: Youtube muss keine Namen nennen | |
> Ein Youtube-Nutzer hatte mehr als die Hälfte des neuen "Werner"-Films ins | |
> Netz gestellt. Doch ein Gericht urteilte, dass Youtube seine Daten nicht | |
> an die Filmfirma weitergeben muss. | |
Bild: Der norddeutsche Comic-Rocker "kachelte" illegal durchs Netz. | |
MÜNCHEN dpa | Das Videoportal Youtube muss keine Daten über einen Nutzer | |
herausgeben, der große Teile des Kinofilms "Werner Eiskalt" ins Netz | |
gestellt hatte. | |
Zwar habe der Nutzer eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte | |
das Oberlandesgericht München am Donnerstag in zweiter Instanz. Auskünfte | |
über denjenigen, der das Video veröffentlichte, könnten dem Gesetz nach | |
aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn der Nutzer das | |
"in gewerblichem Ausmaß" getan habe. | |
Dies sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Damit scheiterte der | |
Filmverleih Constantin mit seiner Klage auf eine einstweilige Verfügung | |
gegen Youtube (Az.: 29 U 3496/11). Zuvor hatte bereits das Landgericht | |
München ebenso entschieden. | |
Der Nutzer hatte die Videos vermutlich im Kinosaal aufgenommen und sechs | |
Sequenzen aus dem erfolgreichen Comic-Film beim Portal hochgeladen; das sei | |
"über die Hälfte des Films" gewesen, sagte Constantin-Anwalt Björn Frommer. | |
YouTube hatte die Videos im Sommer auf Verlangen des Filmverleihs | |
unverzüglich aus dem Netz entfernt. Darüber hinaus wollte Constantin aber | |
wissen, wer gegen das Urheberrecht verstoßen hat und verlangte von YouTube | |
Auskunft. | |
Gegen die OLG-Entscheidung im Eilverfahren gibt es kein weiteres | |
Rechtsmittel. Die beiden Parteien erwägen nun, die Frage im sogenannten | |
Hauptsacheverfahren umfassend prüfen zu lassen. | |
18 Nov 2011 | |
## TAGS | |
Comic-Held | |
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