| # taz.de -- Schwarzkopie von "Werner" im Netz: Youtube muss keine Namen nennen | |
| > Ein Youtube-Nutzer hatte mehr als die Hälfte des neuen "Werner"-Films ins | |
| > Netz gestellt. Doch ein Gericht urteilte, dass Youtube seine Daten nicht | |
| > an die Filmfirma weitergeben muss. | |
| Bild: Der norddeutsche Comic-Rocker "kachelte" illegal durchs Netz. | |
| MÜNCHEN dpa | Das Videoportal Youtube muss keine Daten über einen Nutzer | |
| herausgeben, der große Teile des Kinofilms "Werner Eiskalt" ins Netz | |
| gestellt hatte. | |
| Zwar habe der Nutzer eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte | |
| das Oberlandesgericht München am Donnerstag in zweiter Instanz. Auskünfte | |
| über denjenigen, der das Video veröffentlichte, könnten dem Gesetz nach | |
| aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn der Nutzer das | |
| "in gewerblichem Ausmaß" getan habe. | |
| Dies sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Damit scheiterte der | |
| Filmverleih Constantin mit seiner Klage auf eine einstweilige Verfügung | |
| gegen Youtube (Az.: 29 U 3496/11). Zuvor hatte bereits das Landgericht | |
| München ebenso entschieden. | |
| Der Nutzer hatte die Videos vermutlich im Kinosaal aufgenommen und sechs | |
| Sequenzen aus dem erfolgreichen Comic-Film beim Portal hochgeladen; das sei | |
| "über die Hälfte des Films" gewesen, sagte Constantin-Anwalt Björn Frommer. | |
| YouTube hatte die Videos im Sommer auf Verlangen des Filmverleihs | |
| unverzüglich aus dem Netz entfernt. Darüber hinaus wollte Constantin aber | |
| wissen, wer gegen das Urheberrecht verstoßen hat und verlangte von YouTube | |
| Auskunft. | |
| Gegen die OLG-Entscheidung im Eilverfahren gibt es kein weiteres | |
| Rechtsmittel. Die beiden Parteien erwägen nun, die Frage im sogenannten | |
| Hauptsacheverfahren umfassend prüfen zu lassen. | |
| 18 Nov 2011 | |
| ## TAGS | |
| Comic-Held | |
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