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# taz.de -- Schwarzkopie von "Werner" im Netz: Youtube muss keine Namen nennen
> Ein Youtube-Nutzer hatte mehr als die Hälfte des neuen "Werner"-Films ins
> Netz gestellt. Doch ein Gericht urteilte, dass Youtube seine Daten nicht
> an die Filmfirma weitergeben muss.
Bild: Der norddeutsche Comic-Rocker "kachelte" illegal durchs Netz.
MÜNCHEN dpa | Das Videoportal Youtube muss keine Daten über einen Nutzer
herausgeben, der große Teile des Kinofilms "Werner Eiskalt" ins Netz
gestellt hatte.
Zwar habe der Nutzer eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte
das Oberlandesgericht München am Donnerstag in zweiter Instanz. Auskünfte
über denjenigen, der das Video veröffentlichte, könnten dem Gesetz nach
aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn der Nutzer das
"in gewerblichem Ausmaß" getan habe.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Damit scheiterte der
Filmverleih Constantin mit seiner Klage auf eine einstweilige Verfügung
gegen Youtube (Az.: 29 U 3496/11). Zuvor hatte bereits das Landgericht
München ebenso entschieden.
Der Nutzer hatte die Videos vermutlich im Kinosaal aufgenommen und sechs
Sequenzen aus dem erfolgreichen Comic-Film beim Portal hochgeladen; das sei
"über die Hälfte des Films" gewesen, sagte Constantin-Anwalt Björn Frommer.
YouTube hatte die Videos im Sommer auf Verlangen des Filmverleihs
unverzüglich aus dem Netz entfernt. Darüber hinaus wollte Constantin aber
wissen, wer gegen das Urheberrecht verstoßen hat und verlangte von YouTube
Auskunft.
Gegen die OLG-Entscheidung im Eilverfahren gibt es kein weiteres
Rechtsmittel. Die beiden Parteien erwägen nun, die Frage im sogenannten
Hauptsacheverfahren umfassend prüfen zu lassen.
18 Nov 2011
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Comic-Held
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