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# taz.de -- Studie zur Bekämpfung von Onlinepiraterie: Hinweisschild gegen Sch…
> Eine Studie des Wirtschaftsministeriums will Onlinepiraterie mit
> Warnhinweisen der Internetprovider bekämpfen. Sie stellt auch fest:
> Machbar ist das ausschließlich in Tauschbörsen.
Bild: Piraten unerwünscht.
BERLIN dpa | Nach jahrelanger Verzögerung will die Regierung zu einer
Neufassung im Urheberrecht gelangen. Dazu legte das
Bundeswirtschaftsministerium am Freitag eine Studie vor, die bei Verstößen
[1][eine Kombination von "Prävention und Repression" empfiehlt]. Die
Autoren untersuchen die bisher in Europa umgesetzten Modelle mit gezielten
Warnungen bei Verstößen und kommen zu dem Schluss, dass "ein aufklärendes
Warnhinweismodell" in Verbindung mit verbindlichen Auskünften von
Internet-Providern zu Nutzerdaten als rechtlich zulässig zu bewerten sei.
Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP),
begrüßte das Papier, das von der Forschungsstelle für Medienrecht an der
Fachhochschule Köln erstellt wurde. Dies sei eine wertvolle Grundlage für
die weitere Diskussion "in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie". Auf
der Basis dieser Erkenntnisse solle es noch im im ersten Halbjahr zu einer
Entscheidung kommen.
Neben der rechtlichen Bewertung wurden für die Studie auch die technischen
Möglichkeiten geprüft. Dabei kamen die Verfasser zu dem Schluss, dass eine
konkrete Rechtsverletzung mit einer eindeutigen Zuordnung zu einer
bestimmten IP-Adresse nur für Peer-to-Peer-Netze nachzuweisen sei.
In solchen Netzen wie eMule oder Gnutella stellen die Teilnehmer eine
wechselseitige Verbindung her, über die Daten sowohl anderen bereitgestellt
als auch heruntergeladen werden. "Andere Technologien bleiben derzeit aus
technischen Gründen außen vor, so dass unrechtmäßiges Verhalten im Internet
von vorne herein nur in begrenztem Rahmen überhaupt erfasst werden kann",
heißt es in der Studie.
Als "vollkommen unsinnig" kritisierte der Verein Digitale Gesellschaft die
Einführung eines solchen Warnmodells. Mit der Einbeziehung von
Internet-Providern werde ein ehernes Prinzip im Internet durchbrochen,
wonach der Provider nicht für die transportierten Inhalte haftbar sei und
sich ausdrücklich nicht um diese kümmern solle, erklärte der
Vereinsvorsitzende Markus Beckedahl.
"Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines
Zeitungsartikels verschicken", fügte Beckedahl hinzu. Die Digitale
Gesellschaft stellte der Studie [2][einen eigenen Schattenbericht]
entgegen, wonach bestehende Warnmodelle in Frankreich, Großbritannien und
Irland zeigten, "dass die Maßnahme erhebliche grund- und
datenschutzrechtliche Probleme aufwirft".
Bedenken wurden auch innerhalb der FDP-Fraktion laut. Der Abgeordnete
Sebastian Blumenthal, wie Beckedahl Mitglied der
Internet-Enquete-Kommission des Bundestags betonte, dass ein
"Three-Strikes-Modell" mit einer Bestrafung nach zwei Verwarnungen ebenso
wie Netzsperren kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von
Urheberrechtsverletzungen sei. "Berechtigte Schutzinteressen der Urheber
werden wir deshalb jedoch nicht vernachlässigen."
3 Feb 2012
## LINKS
[1] http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=474200.html
[2] http://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/02/schattenbericht-d…
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
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