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# taz.de -- Karl-Theodors Dissertation: 20.000 Euro und gutt
> Die Staatsanwaltschaft Hof stellt das Verfahren gegen Ex-Minister zu
> Guttenberg ein – es bleibt eine Geldstrafe. Der Schaden durch
> Urheberrechtsverletzung sei "marginal".
Bild: Karl-Theodor zu G.: ehemaliger Minister und Doktortitelträger.
BERLIN taz | Das Strafverfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ist
gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Das teilte die
Staatsanwaltschaft Hof am Mittwoch mit. Zu Guttenberg hatte zuvor 20.000
Euro an die Kinderkrebshilfe überwiesen.
Im Februar war bekannt geworden, dass zu Guttenberg in seiner Dissertation
großflächig bei anderen Autoren und Quellen abgeschrieben hatte, ohne dies
als Zitat zu kennzeichnen. Anfang März trat er deshalb als
Verteidigungsminister zurück und legte sein Bundestagsmandat nieder.
Seit März ermittelte auch die für Wirtschaftsdelikte zuständige
Staatsanwaltschaft in Hof gegen zu Guttenberg. Ein Strafverfahren musste
eingeleitet werden, weil eine betroffene Autorin (die Journalistin Sonja
Volkmann-Schluck), einen Strafantrag stellte. Daneben stellten weitere 198
nicht betroffene Bürger Strafanzeigen, auf die es aber nicht ankam.
Die Prüfung der Staatsanwälte ergab, dass zu Guttenberg an zumindest 23
Stellen in strafbarer Weise gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen hat. Er
habe dabei "persönliche geistige Schöpfungen" von anderen Autoren ohne
Kennzeichnung übernommen. Die ungekennzeichnete Übernahme von
wissenschaftlichen Sachinformationen ist strafrechtlich nicht relevant.
Die Staatsanwaltschaft wertete zu Gunsten des Politikers, dass der
wirtschaftliche Schaden der plagiierten Autoren "nur marginal" war. Auch
habe zu Guttenberg selbst keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner
Doktorarbeit gezogen. Mit Zustimmung des Amtsgerichts Hof verzichtete die
Staatsanwaltschaft deshalb auf Erhebung der Anklage und stellte das
Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Geldauflage ein.
Zu Guttenberg war damit einverstanden.
Die Einstellung gegen Geldauflage ist ein durchaus gängiges Verfahren.
Voraussetzung ist lediglich, dass die Geldzahlung das öffentliche Interesse
an der Strafverfolgung beseitigt und der Einstellung "die Schwere der
Schuld nicht entgegensteht". Damit ist weder die Unschuld festgestellt noch
eine "geringe Schuld" zu Guttenbergs.
23 Nov 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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