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# taz.de -- Kommentar Guttenberg-Urteil: Bumerang Promibonus
> Die Einstellung des Verfahrens für zu Guttenberg ist ungünstig – hämische
> Kommentare um einen Promibonus sind wohl schädlicher als ein milder
> Strafbefehl.
Eigentlich ist der Vorgang ganz unspektakulär. Die Staatsanwaltschaft Hof
stellt eine Straftat fest, doch es ist keine große Sache. Am Ende stellen
die Ankläger das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Das
passiert dauernd in Deutschland. Wenn es aber einen Promi betrifft wie
Karl-Theodor zu Guttenberg, dann wird schnell gefragt, ob es hier eine
Vorzugsbehandlung gegeben hat.
Aus juristischer Sicht kann man dies verneinen. Fälle wie den
Plagiatsvorwurf gegen den CSU-Politiker kann man auf diese Weise schnell
und unbürokratisch erledigen. Die Gerichtsverhandlung konnte man sich schon
deshalb sparen, weil der Schwerpunkt der Affäre Guttenberg nicht im
strafrechtlichen, sondern im moralischen und wissenschaftlichen Bereich
lag.
Und hier hat Guttenberg genug gebüßt. Er hat seine Ämter aufgegeben, und
die Uni Bayreuth hat ihm den Doktortitel aberkannt. Später hat sie sogar
eine "Täuschung" durch Guttenberg festgestellt.
Unschön ist aber, dass ein anderer CDU-Politiker, Andreas Kasper, nach
ähnlichen Vorwürfen strafrechtlich nicht so glimpflich davonkam. Er wurde
in Niedersachsen per Strafbefehl zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt
und gilt jetzt als vorbestraft. Das wirkt dann doch wie zweierlei Maß.
Deshalb ist die Einstellung des Verfahrens für zu Guttenberg vielleicht gar
nicht mal so günstig, wie es zunächst scheint. Immerhin bereitet er gerade
von Amerika aus sein Comeback als Politiker und Buchautor vor. Die zu
erwartenden hämischen Kommentare um einen Promibonus sind da wohl
schädlicher, als es ein milder Strafbefehl des Hofer Amtsgerichts gewesen
wäre. Das scheinbar perfekte Timing - erst das Buch, dann die Einstellung,
dann die Rückkehr - könnte sich so als Bumerang erweisen.
23 Nov 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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