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# taz.de -- Verfassungsschützer beklagt Versäumnisse: Aktenvernichtung bei Na…
> Versäumnisse bei den Ermittlungen zur Nazi-Mordserie können womöglich
> nicht aufgeklärt werden, so der Verfassungsschutzchef. Denn die Akten
> werden nach fünf Jahren vernichtet.
Bild: Personenbezogene Akten müssen nach fünf Jahren vernichtet werden und d�…
KÖLN afp | Nach der Neonazi-Mordserie werden mögliche Versäumnisse der
Behörden bei den Ermittlungen womöglich nicht mehr aufzuklären sein. Wie
der Kölner Stadt-Anzeiger am Donnerstag unter Berufung auf Teilnehmer
berichtete, räumte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Heinz
Fromm, in der jüngsten Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ein,
dass seine Behörde mögliche Versäumnisse im Bereich Rechtsterrorismus nicht
vollständig aufarbeiten könne.
Der Grund sei, dass personenbezogene Akten laut Verfassungsschutz-Gesetz
nach fünf Jahren vernichtet und nur in besonderen Fällen zehn Jahre lang
aufbewahrt werden dürften.
Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz muss nach Informationen der
Zeitung gemäß Landesverfassungsschutz-Gesetz "spätestens nach fünf Jahren"
prüfen, "ob Daten zu löschen sind". Ob das Amt noch alle Akten über das aus
Thüringen stammende Terror-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe
Mundlos besitzt, konnte eine Sprecherin dem Blatt nicht sagen.
Die aus Thüringen stammenden mutmaßlichen Rechtsextremen waren 1998
abgetaucht und hatten Ermittlern zufolge die Terror-Gruppe
"Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gegründet. Die jahrelang
unentdeckt gebliebene Zelle soll hinter einer bundesweiten Mordserie mit
zehn Toten stecken.
Mundlos und Böhnhardt wurden am 4. November in Eisenach tot in ihrem
Wohnmobil gefunden. Zschäpe stellte sich wenige Tage später der Polizei,
sie sitzt ebenso in Untersuchungshaft wie der als Helfer der Zelle geltende
Holger G.
24 Nov 2011
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Schwerpunkt Rechter Terror
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