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# taz.de -- EU-Klage gegen VW-Gesetz: Sperrminorität unerwünscht
> Die EU-Kommission hat was gegen Niedersachsens 20-prozentige
> Sperrminorität an der Volkswagen AG. Deswegen verklagt sie die
> Bundesregierung erneut.
Bild: 20 Prozent von alldem gehört dem Land Niedersachsen. Noch.
BRÜSSEL/BERLIN afp/dpa/taz | Die EU-Kommission geht wieder gerichtlich
gegen das VW-Gesetz vor. Am Donnerstag kündigte sie an, Deutschland wegen
Verstoßes gegen den EU-Vertrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu
verklagen. Die Forderung: Die Bundesregierung soll die 20-prozentige
Sperrminorität des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG aufgeben.
Diese Sperrminorität bedeute unzulässige Sonderrechte, erklärte die
Kommission. Im Allgemeinen setzt das Aktienrecht für Aktionäre einen Anteil
von 25 Prozent an einem Unternehmen voraus, wenn sie ein Vetorecht haben
wollen. Das niedrigere Quorum im VW-Gesetz sichert den besonderen Einfluss
des Landes Niedersachsen und der Arbeitnehmervertreter bei Europas größtem
Autohersteller.
Die Reaktionen in Deutschland waren unterschiedlich. Im Vorfeld hatte der
niedersächsische CDU-Ministerpräsident David McAllister das Gesetz schon
verteidigt. Bei der Haushaltsdebatte im Bundestag am Donnerstag fiel ihm
jedoch sein Parteikollege, der sächsische Abgeordnete Andreas Lämmel, in
den Rücken, indem er es für "überholt" erklärte. Der wirtschaftspolitische
Sprecher der SPD-Fraktion, Garrelt Duin, sagte dagegen, der Konzern sei
"nicht trotz, sondern wegen des Einflusses des Landes Niedersachsen" so
erfolgreich.
Auch Ulla Lötzer von der Linksfraktion meint, dem VW-Gesetz sei es "zu
verdanken, dass Entscheidungen im Unternehmen über die Errichtung oder
Verlagerung von Produktionsstätten nur mit Zustimmung der
Arbeitnehmervertreter gefällt werden können". Die IG Metall in
Niedersachsen sprach von einem "neoliberalen Vorstoß", mit dem die
erweiterte Mitbestimmung "aus rein ideologischen Gründen" beseitigt werden
solle, und kündigte Aktionen an.
Die Auseinandersetzungen über das VW-Gesetz ziehen sich schon gut zehn
Jahre hin. Brüssel moniert, der politische Einfluss störe den freien
Kapitalverkehr und erschwere feindliche Übernahmen. 2007 klagte die
Kommission erstmals. Damals kippte der EuGH zwei Regelungen, nach denen das
Stimmrecht unabhängig vom tatsächlichen Anteil eines Investors auf 20
Prozent begrenzt wurde und das Land zwei Sitze im Aufsichtsrat hatte. Die
Bundesregierung änderte das Gesetz. Nach Meinung der EU-Kommission hat sie
das Urteil aber nicht umgesetzt, solange die Sperrminorität bleibt.
24 Nov 2011
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Europäischer Gerichtshof
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