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# taz.de -- Urteil zu Tierversuchen an Uni Bremen: Umstrittene Affenversuche er…
> Mit einer Eilentscheidung erlaubt das Oberverwaltungsgericht Bremer
> Hirnforschern ihre Versuche mit Affen fortzusetzen. Die Bremer
> Gesundheitsverwaltung ist gegen die Versuche.
Bild: Seit Jahren schon hat der Bremer Neurobiologe Andreas Kreiter Ärger mit …
BREMEN/BERLIN dpa/taz | Die umstrittenen Affenversuche an der Universität
Bremen dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorläufig
fortgesetzt werden. Das OVG verlängerte mit einem am Freitag
veröffentlichten [1][Eilbeschluss (OVG, 1 B 272/11)] eine bis Ende November
befristete einstweilige Anordnung um ein Jahr. Bei der aktuellen
Entscheidung gehe es um laufende und nicht um neue Versuchsreihen, betonte
das Gericht. Erst Anfang November hatte die zu ständige Bremer Behörde die
Genehmigung für neue Versuchsreihen abgelehnt.
Seit 1998 erforschen Neurobiologen an Makaken-Affen, wie das Gehirn
funktioniert. Nach Überzeugung der Behörde leiden die Tiere bei den
Experimenten zu sehr. Die Hirnforscher erhoffen sich Erkenntnisse für
Therapien gegen Krankheiten wie Epilepsie oder Alzheimer.
Universität und Gesundheitsbehörde streiten seit 2008 über die Fortsetzung
der Versuche, die nach dem Willen der Behörde beendet werden sollen. Über
die Ablehnung weiterer Genehmigungen muss das OVG in einem
Berufungsverfahren entscheiden. Nach Einschätzung der Richter ist offen,
wie der Rechtsstreit in der Hauptsache ausgehen wird.
Deshalb trafen die Richter jetzt eine Abwägung zwischen dem Tierschutz, der
als Staatsziel hohen Rang habe, und dem Interesse des Forschers, dessen
Vorhaben von der Wissenschaftsfreiheit geschützt sei.
"Das Interesse des Forschers an der vorläufigen Fortführung seines
Vorhabens überwiege hier nicht zuletzt deshalb, weil es um Versuchsreihen
gehe, die mit behördlicher Genehmigung begonnen und dann aufgrund einer vom
Verwaltungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung fortgeführt worden
seien", hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Ein Abbruch der Versuche
würde den Erfolg der bisherigen Anstrengungen zumindest infrage stellen.
Die von der Gesundheitsbehörde vorgelegten Gutachten können nach Ansicht
des Gerichts erst im Hauptsacheverfahren eingehend geprüft und gewürdigt
werden.
25 Nov 2011
## LINKS
[1] http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/PressOVG111…
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