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# taz.de -- Hirnforschung: Kein Zucker für die Affen
> Der Senat lehnt die neurowissenschaftlichen Experimente mit Makaken ab,
> weil kein "spürbarer Nutzen" für den Menschen bestehe. Universität
> verweist auf auf Wissenschaftsfreiheit
Bild: Ein Wohlfühl-Makake: In Kreiters Käfig gibt's bedeutend weniger Wasser
Der Bremer Senat bleibt bei seinem Nein zu den Experimenten mit Makaken an
der Bremer Universität. Die Gesundheitsbehörde hat dies mit einer
64-seitigen Begründung unterstrichen und damit den Widerspruch der
Universität zurückgewiesen.
Den Antrag auf Fortsetzung der Experimente habe man im vergangenen Jahr aus
zwei Gründe nicht genehmigt, argumentiert das Papier: Erstens habe der
Biologe Andreas Kreiter "die ethische Vertretbarkeit der Versuche nicht
wissenschaftlich begründet". Zweitens gehe der Senat davon aus, "dass die
Belastungen der Tiere im Verhältnis zu dem erwarteten Erkenntnisgewinn
nicht vertretbar" sei.
Bei dem "erwarteten Erkenntnisgewinn" reichen der Gesundheitsbehörde die
Hinweise des Biologen auf "Fortschritte für die Wissenschaft" nicht:
Entscheidend sei, "ob daraus ein für die Allgemeinheit spürbarer Nutzen
entsteht". Es sei fraglich, "ob die angestrebten Ergebnisse überhaupt im
Tierversuch erzielt werden", ob, wenn es Ergebnisse gibt, diese "auf den
Menschen übertragbar" sind und schließlich, "wann die angestrebten
Ergebnisse erzielt werden".
Dem stehen die ethischen Bedenken gegenüber, "einem Tier ohne vernünftigen
Grund Schmerz, Leid und Schaden zuzufügen". Die Gesundheitsbehörde geht
davon aus, dass sie diese Abwägung vornehmen muss und verweist dabei auf
den "Wertewandel in der Bevölkerung" zum Thema Tierschutz.
Teil eines genehmigungsfähigen Antrages hätte es nach Auffassung der
Behörde sein müssen, "dass der Forscher selbst die ethische Abwägung
zwischen der Belastung der Makaken und der Bedeutung seines
Forschungsvorhabens wissenschaftlich begründet" - was Kreiter nicht getan
habe. Der habe nur auf die "Lebensbedingungen der Tiere in freier Wildbahn"
verwiesen, was aus Sicht der Behörde rechtlich nicht zulässig sei. Drei
Gutachter haben der Behörde bestätigt, dass entscheidend ist, "in welchem
Ausmaß grundlegende Bedürfnisse der Tiere, die für deren Wohlergehen
wichtig sind, eingeschränkt werden". Das geschehe durch den
Flüssigkeitsentzug und die Fixierung auf dem Primatenstuhl.
Uni-Rektor Wilfried Müller erklärte sein "völliges Unverständnis" über den
erneuten Ablehnungsbescheid und stellte sich gestern "uneingeschränkt
hinter Andreas Kreiter". Die Universität sieht in der Ablehnung "einen
unzulässigen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit". Der Rektor kündigte
an, er werde bis zum Verfassungsgericht gehen.
Auf die Begründung des Senats geht die Universität nur indirekt ein - man
kenne die Gutachten nicht, auf die der Senat sich beziehe, erklärte Müller.
Er verweist auf die Tatsache, dass Kreiter Partner eines vom
Wissenschaftsministerium geförderten Projektes sei, in dem es um
Epilepsie-Therapie gehe.
"Um Therapie geht es in diesem Projekt in Wirklichkeit nicht", sagt der
Behördensprecher, sondern um Grundlagenforschung. Pünktlich zu der neuen
Runde des Streites teilt die Universität mit, dass die Bremer
Gehirnforscher mit einem Aufsatz im Journal of Neuroscience über die
Verarbeitung von Seh-Reizen vertreten sind.
12 Aug 2009
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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