| # taz.de -- Vorbeugehaft bei Heiligendamm-Protesten: Europa rettet Demonstratio… | |
| > Der EGMR rügt die Bundesrepublik, weil sie bei den G8-Protesten 2007 die | |
| > Menschenrechtskonventionen missachtete. Zwei Aktivisten mussten zu | |
| > Unrecht fünf Tage in Vorbeugehaft. | |
| Bild: Öffentliche Diskussion eingeschränkt: Die Polizei und Protestierende in… | |
| BERLIN taz | Das Urteil ist deutlich und einstimmig gefallen: Weil deutsche | |
| Behörden bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm zu hart | |
| gegen Demonstranten vorgingen, hat der Europäische Gerichtshof für | |
| Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die Bundesrepublik Deutschland gerügt. | |
| Zwei Männer hatten in Straßburg geklagt, nachdem sie zu Beginn der Proteste | |
| im Juni 2007 über fünf Tage lang in Vorbeugehaft genommen worden waren. | |
| Der Grund: Weil sie zwei Transparente mit der Aufschrift „freedom for all | |
| prisoners“ („Freiheit für alle Gefangenen“) und „free all now“ („B… | |
| alle jetzt“) bei sich trugen, sah die Polizei sie als potenzielle | |
| Straftäter an - und buchtete sie vorsorglich ein. Erst nach Abschluss der | |
| Proteste ließ sie sie wieder laufen. Das hielt das EGMR nun für einen | |
| Verstoß gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen. | |
| Das Gericht sieht in der Festnahme der beiden Männer einen Verstoß gegen | |
| das Menschenrecht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5) sowie gegen die | |
| Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11). Im am Donnerstag | |
| veröffentlichten Urteil heißt es, die Festnahme der beiden Studenten sei | |
| rechtswidrig gewesen: „Durch das Tragen der Parolen hatten sie | |
| beabsichtigt, das Sicherheitsmanagement der Polizei, insbesondere die hohe | |
| Zahl von Festnahmen zu kritisieren. Ein mehrtägiger Freiheitsentzug für den | |
| Versuch, diese Transparente zu tragen, hatte eine abschreckende Wirkung für | |
| die Äußerung einer solchen Meinung und schränkte die öffentliche Diskussion | |
| zu diesem Thema ein.“ | |
| ## Konsequenzen fürs polizeiliches Handeln | |
| Zuvor hatten deutsche Gerichte in allen Instanzen die vorbeugende | |
| Ingewahrsamnahme mit unterschiedlichen Begründungen stets für rechtens | |
| erklärt: So sei die Aufschrift des Transparents als Aufruf zur | |
| Gefangenenbefreiung zu werten gewesen. Auch habe der Verdacht bestanden, | |
| die beiden Männer hätten selbst eine Gefangenenbefreiung geplant haben | |
| können. Unsinn – wie der EGMR nun feststellte. Die beiden Männer hätten | |
| keinerlei Werkzeug bei sich geführt oder Hinweise auf eine tatsächlich | |
| geplante Gefangenenbefreiung gegeben. | |
| Die Anwältin der Kläger, Anna Luczak, sagte am Donnerstag: „Die deutschen | |
| Behörden – Polizei und Justiz – müssen nach diesem Urteil ihre Praxis der | |
| Freiheitsentziehung auf den Prüfstand stellen. Solange keine konkrete zu | |
| erwartende und zu ahndende Tat oder ein Pflichtverstoß zu erkennen ist, | |
| darf das Freiheitsrecht nicht beschränkt werden.“ | |
| Sven Schwabe, einer der beiden Kläger, sagte der taz: „Es ist schon | |
| seltsam, dass deutsche Gerichte, denen die Sache insgesamt sieben Mal zur | |
| Entscheidung vorlag, die offensichtliche Rechtswidrigkeit nicht gesehen | |
| haben.“ Er erwarte, dass das Urteil Konsequenzen für das polizeiliche | |
| Handeln bei Großprotesten wie dem Castoreinsatz oder den | |
| Anti-Neonazi-Demonstrationen in Dresden hätten. Gegen das Urteil kann die | |
| Bundesregierung noch Rechtsmittel einlegen. | |
| 1 Dec 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Martin Kaul | |
| ## TAGS | |
| G7 | |
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