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# taz.de -- G8-Proteste in Heiligendamm: Demoverbot war rechtswidrig
> Ein Gericht kritisiert das Sicherheitskonzept beim G-8-Gipfel 2007.
> Insbesondere das Verbot des Sternmarschs sei rechtswidrig gewesen.
Bild: Gewaltbereiter Störer oder politisch interessierter Badegast? – Egal, …
BERLIN taz | Der Sternmarsch gegen den G-8-Gipfel von Heiligendamm 2007
wurde zu Unrecht verboten. Das entschied jetzt in letzter Instanz das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald.
Im Juni 2007 kamen Tausende nach Mecklenburg-Vorpommern, um gegen den
Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm zu demonstrieren. Weil linke Gruppen
im Vorfeld eine „reale und effektive“ Blockade des Gipfels angekündigt
hatten, erließ die Polizei ein 40 Quadratkilometer umfassendes Demoverbot
rund um das Seebad. Das Verbot sei erforderlich, um die Zufahrtswege zum
Gipfel freizuhalten und Polizeieinheiten zügig hin und her bewegen zu
können. Auch die zentrale Demonstration, ein Sternmarsch zum
Tagungsgelände, wurde verboten.
Das OVG Greifswald erklärte nun, dass die Polizei damals ein völlig
einseitiges Sicherheitskonzept vertrat. Die Interessen der Demonstranten an
der Durchführung der Proteste seien nicht berücksichtigt worden. Deshalb
sei das Demonstrationsverbot rechtswidrig gewesen.
## „2000 gewaltbereite Störer“
Auch das Argument der Polizei, eine „Verhinderungsblockade“ sei nicht von
der Versammlungsfreiheit geschützt, ließ das OVG nicht gelten. Zum einen
könne eine Versammlung nicht nur verboten werden, weil einzelne Teilnehmer
zu rechtswidrigen Mitteln greifen wollen. Außerdem sei eine Sitzblockade
von der Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie Aufmerksamkeit erregen und
einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten will.
Die Greifswalder Entscheidung kommt nicht überraschend. Sie bestätigt ein
Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin von Anfang 2011. Beide Gerichte
konnten sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem
Juni 2007 berufen. Noch während der Proteste hatte Karlsruhe die
Demoverbote beanstandet. Es verzichtete dann aber darauf, den Sternmarsch
durch eine einstweilige Anordnung zuzulassen, weil die Polizei vor „2.000
gewaltbereiten Störern“ warnte. Die Protestbewegung nahm sich ihr
Demonstrationsrecht schließlich ohne Genehmigung.
Die Linke-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke begrüßte das Urteil. Das Verbot
sei als „undemokratische Maßnahme“ entlarvt worden. Jelpke war
Mitanmelderin des Sternmarschs.
(Az.: 3 L 74/11)
19 Aug 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
G7
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