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# taz.de -- Verhandlung über Demonstrationsrecht: Gericht entscheidet über De…
> Nach der Verhinderung einer Anti-Repressions-Demo im Jahr 2007 wird nun
> gegen die Polizei verhandelt. Damals war der Protestzug vorzeitig
> gestoppt worden.
Bild: Manchmal bei Demos etwas ruppig: die Polizei.
Mehr als vier Jahre nach der bundesweiten Demonstration "Out of Control"
befasst sich ab dem 17. Februar das Verwaltungsgericht mit den Vorgängen.
Die Demo am 15. Dezember 2007 gegen staatliche Repression durch die Polizei
war faktisch verhindert worden und hatte ihr Ziel, den Hauptbahnhof, nicht
erreicht. Drei Prozesstage hat die Kammer angesetzt, zahlreiche
Zeugenvernehmungen sind vorgesehen. Geklagt hat der Demoanmelder für das
Bündnis, Andreas Blechschmidt, gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, um
feststellen zu lassen, ob die Polizei rechtswidrig gehandelt hat.
Anlass der Demonstration waren damals die Verfahren gegen G8-Gipfel-Gegner
in Heiligendamm nach dem Terrorparagrafen 129a im Sommer 2007. Im Zuge der
Verfahren war auch der Große Lauschangriff - akustische Wohnraumüberwachung
bis ins Schlafzimmer - angewendet worden.
3.500 Menschen hatten sich bei der Demo im Dezember 2007 vor der Roten
Flora versammelt, um unter dem Motto "Weg mit dem Paragrafen 129a" zum
Hauptbahnhof zu ziehen. Doch der Protestzug wurde immer wieder von starken
Polizeieinheiten gestoppt. Zum Beispiel, weil ein Seitentransparent mit dem
Metermaß nachgemessen werden sollte oder Teilnehmer vermummt wirkten, weil
der Schal an dem feucht-kalten Tag über das Kinn reichte. Mehrfach stürmten
Beamte von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) in die Menge.
Einem Mann wurde mit dem Tonfa-Kampfstock von einer Berliner BFE-Einheit
laut Augenzeugenberichten das halbe Ohr abgetrennt und einer Frau durch
einen Faustschlag eines Berliner BFE-Beamten das Nasenbein gebrochen.
Fast vier Stunden brauchte die Demonstration, um die eineinhalb Kilometer
vom Schanzenviertel bis zum Millerntorplatz zurückzulegen. "Der Anmelder
will jetzt wenigstens erreichen, dass das Verwaltungsgericht feststellt,
dass die einschließende Begleitung der gesamten Demonstration rechtswidrig
gewesen ist", sagt sein Rechtsanwalt Marc Meyer. Die Polizei sei zum Teil
mehrreihig und schwer bewaffnet im Spalier gelaufen. Als der Protestzug
später am Millerntorplatz erneut gestoppt wurde, löste der
Versammlungsleiter Bela Rogalla die Demonstration weit vor ihrem
eigentlichen Ziel auf.
"Es ist unerträglich, unter diesen Bedingungen weiterzugehen", hatte damals
Anmelder Andreas Blechschmidt der taz vor Ort zur Begründung des Abbruchs
gesagt. Die Polizei habe offensichtlich "politische Vorgaben, uns nicht in
die Innenstadt zu lassen". Die Polizei zeige sich als "schlechter
Verlierer", so Blechschmidt in Anspielung auf das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts. Das hatte am Vortag - gegen den Einspruch der
Polizei - für einen Marsch am Rande der City grünes Licht gegeben.
Die Polizei scheint konkrete Order gehabt zu haben, die Demo spätestens am
Johannes-Brahms-Platz gewaltsam aufzulösen. Entsprechende Gespräche von
Polizeiführern hatte die taz am Holstenwall wahrgenommen und dafür später
aus Polizeikreisen Bestätigung erhalten. Daher sei der Abbruch "richtig
gewesen", sagte Blechschmidt, "um nicht noch die Schafe zur Schlachtbank zu
tragen".
12 Feb 2012
## AUTOREN
Kai von Appen
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