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# taz.de -- FDP-Experte über NPD-Verbot: "Scheitern wäre eine Katastrophe"
> Der FDP-Rechtsextremismusexperte Ruppert über Rassismus, undurchsichtige
> Verfassungsschützer und warum ein übereiltes zweites NPD-Verbotsverfahren
> riskant wäre.
Bild: "Die NPD ist eine verfassungswidrige Partei", sagt Stefan Ruppert.
taz: Herr Ruppert, vor ihrer Zeit als Abgeordneter waren sie für das erste
NPD-Verbotsverfahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das
Bundesverfassungsgericht ausgeliehen. Ist es acht Jahre später Zeit für
einen zweiten Anlauf für ein Verbot?
Stefan Ruppert: Ich bleibe skeptisch. Ein Parteiverbot ist für mich die
Ultima Ratio. Andere Demokratien kommen sogar ganz ohne dieses Instrument
aus. Aber wenn sich Bund und Länder darauf einigen, einen zweiten Anlauf zu
starten, muss der erfolgreich sein. Andernfalls wäre das eine Katastrophe.
Was spricht gegen ein Verbot?
Die NPD ist eine verfassungswidrige Partei, daran habe ich keinen Zweifel.
Aber mit einem Verbot trifft man nur einen Teil der rechtsextremen Szene.
Kameradschaften und andere lose organisierten Gruppen wird es weiter geben.
Und auch der Rassismus in der Mitte der Gesellschaft wird dadurch nicht
verschwinden. Die Gefahr ist, dass sich die Gesellschaft nach einem
NPD-Verbot zurücklehnt, weil sie das Problem für gelöst hält.
Seit vergangener Woche sitzt der ehemalige NPD-Landesvize von Thüringen in
Untersuchungshaft, weil er der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer
Untergrund" (NSU) eine Waffe verschafft haben soll. Das hat einige
Verbotsskeptiker umdenken lassen.
Die entscheidende Frage wird aber sein: Hat die NPD als Partei von den
mörderischen Taten des NSU gewusst und nichts gegen sie unternommen oder
die Taten gar aktiv befördert? Dann wäre die NPD selbst ein
Terrorinstrument. Das kann ich so nicht erkennen, zumindest im Moment noch
nicht.
Wenn sich die Länderinnenminister diese Woche in Wiesbaden treffen erwarten
viele Beobachter dennoch ein Signal für ein NPD-Verbot. Was müsste
geschehen, damit ein neuer Antrag in Karlsruhe bestand haben kann?
Das Bundesverfassungsgericht hat damals hohe - wie ich finde sogar zu hohe
- Hürden aufgestellt. Demnach müssten zumindest auf den Führungsebenen der
NPD alle V-Leute des Verfassungsschutzes abgeschaltet werden.
Das könnte man ja machen.
Ich glaube nicht, dass alle Verfassungsschutzämter dazu bereit sind. Die
Erfahrung aus dem ersten Verfahren zeigt, dass die einzelnen Ämter nicht
ihre Karten auf den Tisch legen wollten. Und das sehe ich nach wie vor als
ein großes Problem. Die Verbotsanträge im ersten Verfahren waren schlecht,
auch weil sich Bund und Länder beim Tempo überbieten wollten. Meine Sorge
ist, dass man jetzt wieder zu schnell in ein Verfahren hineinstolpert - und
am Ende nochmal scheitert.
6 Dec 2011
## AUTOREN
Wolf Schmidt
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
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