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# taz.de -- Kronzeugenregelung für Rechtsterroristin: Zehn Morde sind zu viel
> Der Generalbundesanwalt bezweifelt den Sinn einer Kronzeugenregelung für
> die mutmaßliche Terroristin Zschäpe. Bei zehn Morden müsse man einen
> Strafnachlass genau bedenken.
Bild: Beate Zschäpe (unter Decke) auf dem Weg zur Richtervorführung.
BERLIN dpa | Generalbundesanwalt Harald Range steht einer
Kronzeugenregelung für die inhaftierte mutmaßliche Rechtsterroristin Beate
Zschäpe skeptisch gegenüber. "In diesem Fall - bei zehn Morden - müsste man
sehr genau prüfen, inwieweit ein Strafnachlass überhaupt möglich sein
könnte", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Zschäpe sei vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf die
Kronzeugenregelung hingewiesen worden, also auf die Möglichkeit eines
Strafnachlasses im Fall einer Aussage, die ganz erheblich zur Aufdeckung
oder Verhinderung schwerer Straftaten beitrage. "Die Frage stellt sich aber
erst am Ende eines Verfahrens und gehört bisher nicht zu meinen
Überlegungen", sagte Range.
Zschäpe gehört zum Zwickauer Neonazi-Trio, das für zehn Morde
verantwortlich gemacht wird. Die beiden anderen Mitglieder der Terrorzelle,
Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sind tot, Zschäpe sitzt in
Untersuchungshaft.
Die Morde an neun Kleinunternehmern mit türkischen und griechischen Wurzeln
sowie an einer deutschen Polizistin haben auch die Debatte über ein neues
NPD-Verbotsverfahren neu belebt.
## Innenminister wollen Skeptiker überzeugen
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) rechnet hierfür
mit einer breiten Mehrheit bei der Innenministerkonferenz an diesem
Donnerstag und Freitag in Wiesbaden. "Ich glaube, dass die ganz
überwiegende Zahl der Innenminister ein Signal dafür setzen wird, damit
ihre Regierungen ein Verfahren auf den Weg bringen", sagte Lewentz. Bei der
Konferenz müsse es aber das Ziel sein, bei den Ländern ein 16:0 zu
erreichen.
Mit Blick auf Skeptiker wie den amtierenden Vorsitzenden der
Innenministerkonferenz, den Hessen Boris Rhein (CDU), betonte Lewentz: "Wir
müssen ihn überzeugen. Ich würde mich sehr wundern, wenn er andere
Erkenntnisse als zum Beispiel Bayern, Rheinland-Pfalz oder
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hätte, oder wenn er sagen
würde, die hessische NPD sei nicht verfassungsfeindlich."
Die Skeptiker befürchten nach dem ersten gescheiterten Verbotsverfahren
gegen die rechtsextreme Partei 2003, dass auch ein zweiter Vorstoß beim
Bundesverfassungsgericht erfolglos bleiben könnte.
Auch Berlins neuer Innensenator Frank Henkel (CDU) setzt sich für ein
NPD-Verbot ein. "Ich gehe davon aus, dass die Innenminister den Kampf gegen
den rechtsextremen Sumpf intensivieren und sich auf ein gemeinsames
Vorgehen verständigen", sagte er in Berlin. Von der Innenministerkonferenz
müsse ein deutliches Signal ausgehen.
7 Dec 2011
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Schwerpunkt Rechter Terror
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