# taz.de -- Verfassungsgericht urteilt zur Überwachung: Ärzte dürfen bespitz… | |
> Das Bundesverfassungsgericht akzeptiert eine Neuregelung der | |
> Telefonüberwachung. Somit bleiben Ärzte und Journalisten weniger | |
> geschützt als Anwälte. | |
Bild: Bei Pfarrern und Anwälten darf nicht gelauscht werden, bei Journalisten … | |
FREIBURG taz | Journalisten und Ärzte sind auch künftig schlechter gegen | |
Abhörmaßnahmen geschützt als Anwälte und Pfarrer. Das | |
Bundesverfassungsgericht wies jetzt drei Verfassungsbeschwerden von | |
insgesamt 22 Bürgern zurück, die gegen die Neuregelung der | |
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ-Novelle) Ende 2007 geklagt hatten. | |
Damals hatte die große Koalition aus CDU und SPD die heimlichen | |
Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung neu und übersichtlicher | |
geregelt. Teilweise gab es sogar Verbesserungen für die Bürger, die aber | |
nicht wahrgenommen wurden, weil zugleich die umstrittene | |
Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde. | |
So sieht die Strafprozessordnung inzwischen vor, dass Anwälte, Pfarrer und | |
Abgeordnete überhaupt nicht mehr abgehört werden dürfen, wenn sie nicht | |
selbst verdächtig sind. Normale Anwälte wurden erst im Februar dieses | |
Jahres den Strafverteidigern gleichgestellt. Für Ärzte und Journalisten hat | |
sich der Schutz 2007 zwar auch verbessert, sie genießen aber nur einen | |
schwächeren Abhörschutz. | |
## Kein genereller Vorrang vor Strafverfolgung | |
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigte jetzt diese | |
Ungleichbehandlung der "Berufsgeheimnisträger". Gespräche mit Pfarrern und | |
Strafverteidigern berührten die Menschenwürde, Abgeordnete seien vom | |
Grundgesetz besonders geschützt. Dagegen sei bei Ärzten nur ein Teil der | |
Kommunikation besonders sensibel, und dass die Presse keinen generellen | |
Vorrang vor der Strafverfolgung habe, sei ohnehin ständige Karlsruher | |
Rechtsprechung. | |
Kritisiert wurde von den Klägern, die teilweise vom Altliberalen Burkhard | |
Hirsch vertreten wurden, auch der neue Schutz des "Kernbereichs privater | |
Lebensgestaltung". Verboten sind Abhörmaßnahmen nämlich nur, wenn sie | |
gezielt den Kernbereich des Privatlebens betreffen. Die Kläger wollten | |
erreichen, dass auch dann nicht abgehört werden darf, wenn zu befürchten | |
ist, dass nur teilweise Privates mitgeschnitten wird. Doch die Richter | |
meinten, in solchen Fällen genüge ein "Verwertungsverbot". | |
Auch die Neubestimmung der Delikte, zu deren Aufklärung abgehört werden | |
kann, wurde jetzt in Karlsruhe akzeptiert. Dem Katalog wurden zum Beispiel | |
Abgeordnetenbestechung und Besitz von Kinderpornografie zugefügt. (Az.: 2 | |
BvR 236/08 u. a.) | |
7 Dec 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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