# taz.de -- Schadenersatz wegen Diskriminierung: 900 Euro für Disko-Demütigung | |
> Urteil korrigiert: Wer wegen seiner Hautfarbe abgewiesen wird, bekommt | |
> eine Entschädigung. Ein dunkelhäutiger Mann hatte geklagt, da er nicht in | |
> die Disko kam. | |
Bild: In der Disko sind alle Menschen bunt. | |
BERLIN taz | Ein dunkelhäutiger Auszubildender bekommt nun doch eine | |
Entschädigung, weil er aufgrund seiner Hautfarbe nicht in eine Diskothek | |
gelassen wurde. Dies entschied am Montag das Oberlandesgericht (OLG) | |
Stuttgart. Die Vorinstanz hatte das noch abgelehnt. | |
Der damals 17-jährige David G. wollte im November 2010 in der Reutlinger | |
Großraum-Disko M-Park tanzen gehen. Doch er wurde nicht eingelassen. Ein | |
Türsteher soll ihm gesagt haben, es seien "schon genug Schwarze drin". G. | |
ist Sohn einer Mutter aus Togo. | |
Der in Deutschland aufgewachsene Jugendliche klagte und berief sich auf das | |
seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es verbietet | |
im Arbeitsmarkt und bei Massengeschäften - wie im Supermarkt oder im | |
Restaurant - unter anderem eine Diskriminierung nach der Ethnie, also auch | |
nach der Hautfarbe. | |
## Erfolg erst in der Berufung | |
Im Juli 2010 fällte das Landgericht Tübingen ein Urteil, das für Empörung | |
sorgte. Das Gericht stellt zwar fest, dass G. eine "Demütigung" erfahren | |
habe, doch solche Kränkungen könnten "jedem Menschen alltäglich | |
widerfahren" - G. erhalte deshalb keinen Schadenersatz. | |
David G. ging daraufhin in Berufung. Auch die Betreiber des M-Parks wollten | |
das Tübinger Urteil nicht auf sich sitzen lassen. Sie bestritten, dass es | |
überhaupt eine Diskriminierung gegeben hatte. Die OLG-Richter hörten alle | |
Zeugen noch einmal an und fanden, dass die Aussagen zu sehr von der ersten | |
Beweisaufnahme in Tübingen abwichen. | |
## Disko konnte Nicht-Diskriminierung nicht beweisen | |
Deshalb könne der Türsteher-Spruch nicht als bewiesen angesehen werden. | |
Allerdings stellten die Richter fest, dass am gleichen Abend noch ein | |
anderer dunkelhäutiger Mann nicht in den M-Park eingelassen wurde, während | |
Weiße problemlos Zugang erhielten. Damit war laut AGG die Beweislast | |
umgedreht. | |
Der M-Park hätte beweisen müssen, dass er die Schwarzen nicht diskriminiert | |
hat, was er nicht konnte. David G. hatte 5.000 Euro Entschädigung | |
gefordert, um ein abschreckendes Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen. | |
Diese Summe hielt das Gericht jedoch für unverhältnismäßig hoch. Zur | |
Abschreckung genüge auch eine Entschädigung von 900 Euro, das entspreche | |
immerhin dem Eintrittsgeld von 150 zahlenden Gästen. | |
12 Dec 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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