| # taz.de -- Die Rechtslage in der Causa Wulff: Vorteilsnahme, Untreue, Nötigung | |
| > Hat der Bundespräsident in den letzten Jahren rechtswidrig gehandelt? | |
| > Nein, sagt er selbst. Bisher läuft auch noch keinerlei förmliches | |
| > Verfahren gegen Wulff. | |
| Bild: Wulff bei der Vereidigung zum Bundespräsidenten. Auch sonst schwört der… | |
| FREIBURG taz | Christian Wulff will Bundespräsident bleiben. Er hat zwar | |
| seine Glaubwürdigkeit als Politiker und seinen Nimbus als moralisches | |
| Vorbild verloren, doch die Rufe nach einem Rücktritt ignoriert er. | |
| Schließlich habe er nicht rechtswidrig gehandelt. Wirklich? Ein Überblick | |
| über die rechtlichen Maßstäbe. | |
| ## | |
| Am gefährlichsten ist für Wulff der strafrechtliche Vorwurf der | |
| Vorteilsannahme - ein Korruptionsdelikt, das im Strafgesetzbuch (§ 331) | |
| geregelt ist. Danach ist es strafbar, wenn ein Amtsträger für die | |
| Dienstausübung einen Vorteil annimmt. Die Dienstausübung kann dabei | |
| durchaus rechtmäßig sein (ist sie rechtswidrig, liegt das schwerwiegendere | |
| Delikt "Bestechlichkeit" vor). Früher galt als Korruption nur die Gewährung | |
| von Vorteilen für konkrete Amtshandlungen. Doch seit 1997 ist es schon | |
| strafbar, wenn ein Vorteil für die Dienstausübung im Allgemeinen | |
| versprochen wird. So sollte auch erfasst werden, dass sich jemand das | |
| generelle Wohlwollen eines Amtsträgers erkauft. | |
| Damit entstanden aber große Abgrenzungs- und Beweisprobleme, die bisher | |
| auch der Bundesgerichtshof noch nicht lösen konnte. Letztlich gibt das | |
| Rechtsgefühl von Staatsanwälten und Richtern im Einzelfall den Ausschlag. | |
| Bei Christian Wulff stehen derzeit drei Konstellationen möglicher | |
| Vorteilsannahmen zur Diskussion: | |
| 2008 machte das Ehepaar Wulff Urlaub in einer Villa des | |
| Versicherungsmanagers Wolf-Dieter Baumgartl in Italien. Zuvor hatte sich | |
| die niedersächsische Landesregierung für die Steuerfreiheit der Erträge aus | |
| Lebensversicherungen eingesetzt. Baumgartl war zum Zeitpunkt des Urlaubs | |
| Aufsichtsratsvorsitzender der Talanx-Gruppe und mit Wulff wohl erst | |
| befreundet, seit jener Macht und Einfluss hatte. | |
| Ebenfalls 2008 nahm Wulff von der befreundeten Unternehmergattin Edith | |
| Geerkens ein zinsgünstiges Darlehen über 500.000 Euro an. Später flog ihr | |
| Mann Egon Geerkens drei Mal in Wulffs Delegation bei Auslandsreisen mit. | |
| Geerkens hat die Reisen allerdings bezahlt und ist schon lange mit Wulff | |
| persönlich befreundet. | |
| 2010 ersetzte Wulff den Geerkens-Kredit durch einen Kredit der BW-Bank, | |
| wiederum zu günstigen Konditionen. Zuvor hatte Wulff als Mitglied des | |
| VW-Aufsichtsrats geholfen, Porsche zu retten. Porsche war ein wichtiger | |
| Kunde der LBBW-Bank, der Mutter der BW-Bank. Bei der Staatsanwaltschaft | |
| Hannover gingen mehrere Strafanzeigen gegen Wulff ein. Doch laut Spiegel | |
| sah diese bisher keinen Grund, Ermittlungen aufzunehmen. | |
| ## | |
| Im Zusammenhang mit dem Wulff-Kredit gingen bei der Staatsanwaltschaft | |
| Stuttgart auch Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der BW-Bank ein. Wenn Wulff | |
| ungerechtfertigte Vorteile erhalten hat, könnte dies eine Untreue zu Lasten | |
| der Bank sein. Wulff könnte hierzu Beihilfe geleistet haben. Anfang Januar | |
| teilte die Staatsanwaltschaft aber nur mit, sie prüfe die Einleitung eines | |
| Ermittlungsverfahrens. | |
| ## | |
| Als niedersächsischer Ministerpräsident war Wulff an das dortige | |
| Ministergesetz gebunden. Dessen Paragraph 5 Absatz 4 besagt: "Die | |
| Mitglieder der Landesregierung dürfen, auch nach Beendigung ihres | |
| Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt | |
| annehmen." Eine Verwaltungsvorschrift erläutert, dass dazu auch | |
| "zinsbegünstigte" Darlehen gehören. In Betracht kommen im Fall Wulff die | |
| gleichen drei Vorfälle wie bei der Vorteilsannahme. | |
| Strittig ist vor allem, ob Wulff dabei "Belohnungen und Geschenke" erhalten | |
| hat und ob dies "in Bezug" auf sein Amt geschah. Um dies zu klären, könnte | |
| ihn der niedersächsische Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beim | |
| niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg anklagen. Dieser müsste | |
| dann prüfen, ob Wulff "in Ausübung des Amtes" vorsätzlich ein Gesetz | |
| verletzt hat. Da die CDU einen solchen Antrag wohl kaum mittragen wird, | |
| wurde Wulff schon empfohlen, selbst beim Staatsgerichtshof einen Antrag auf | |
| Überprüfung der Vorwürfe zu stellen. Auch das ist nach Artikel 40 der | |
| Landesverfassung möglich. Bei einer Verurteilung könnte das Gericht Wulff | |
| das niedersächsische Regierungsamt entziehen. Da er es aber gar nicht mehr | |
| inne hat, wäre die Verurteilung nur von politischem und symbolischem | |
| Gewicht. | |
| ## | |
| Der einzige rechtliche Vorwurf, der Wulffs Amtszeit als Bundespräsident | |
| betrifft, bezieht sich auf die Anrufe bei Bild-Chefredakteur Kai Dieckmann | |
| und Springer-Chef Mathias Döpfner. Ob hier eine versuchte Nötigung vorliegt | |
| – was ebenfalls eine Straftat wäre (§ 240 Strafgesetzbuch) - hängt zum | |
| Beispiel davon ab, was Wulff wohl mit dem angedrohten "Krieg" gemeint hat. | |
| Wenn er dabei eine rechtswidrige Benachteiligung meinte, ginge dies in | |
| Richtung Nötigung, wenn aber nur der Entzug bisheriger Privilegien gemeint | |
| war, wäre dies zulässig. | |
| Auch hier könnten - nach Strafanzeigen oder aus eigenem Antrieb - | |
| Staatsananwälte ermitteln. Dieses Verhalten könnte parallel aber auch zum | |
| Anlass für eine Anklage des Bundespräsidenten beim Bundesverfassungsgericht | |
| genommen werden. Karlsruhe könnte ihm möglicherweise das Amt entziehen. | |
| Zuvor müssten aber (laut Artikel 61 Grundgesetz) zwei Drittel der | |
| Bundestagsabgeordneten oder zwei Drittel der Bundesrats-Mitglieder die | |
| Anklage unterstützen. Bisher denkt aber nur Die Linke über diesen Schritt | |
| nach. | |
| 9 Jan 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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