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# taz.de -- Nach Rücktritt als Justizsenator: Braun soll keine 50.000 Euro bek…
> Linke meint, Entlassung des Senators sei Rücktritt gewesen. Dafür gibt es
> kein Übergangsgeld
Bild: Abgang: Justizsenator Braun (CDU) trat nach nur 11 Tagen im Amt wegen der…
Der über dubiose Immobiliengeschäfte gestolperte kurzzeitige Senator für
Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), soll nach Willen der
Linksfraktion kein Übergangsgeld bekommen. Darüber soll das
Abgeordnetenhaus auf ihren Antrag hin am heutigen Donnerstag abstimmen. Die
Linke argumentiert mit einer Rechtsauslegung, die von hochrangigen Juristen
gestützt wird: Brauns Abgang sei nur der Form nach eine Entlassung, de
facto aber ein Rücktritt - und dafür gibt es laut Senatorengesetz kein
Geld.
Die Regelung sieht vor, dass entlassene Senatoren drei Monate ein volles,
drei weitere ein halbes Gehalt erhalten, unabhängig von ihrer Amtszeit.
Braun würde so fast 50.000 Euro erhalten. Da er Mitte Dezember nach nur
zwölf Tagen aus dem Amt geschieden war, wurde die Zahlung als unmoralisch
kritisiert.
Die Senatskanzlei hatte das Übergangsgeld im Dezember damit begründet, sie
verfahre strikt nach Gesetz. War die damalige Kritik moralischer Natur, so
argumentiert die Linke nun rechtlich. Sie verweist auf den
Verfassungskommentator Gero Pfennig und den Vorsitzenden Verwaltungsrichter
Percy MacLean: Nach deren Ansicht sei es Auslegungssache, ob ein Rücktritt
oder eine Entlassung vorliegt. Für die Linksfraktion ist dabei nicht der
formale Akt der Entlassung entscheidend, sondern dass die Initiative dazu
von Braun ausging. "Die ,Bitte um Entlassung', der der Regierende
Bürgermeister entsprochen hat, ist als Rücktritt zu qualifizieren", so ihr
Antrag. Eine Anspruch auf Übergangsgeld bestehe nicht.
Senatssprecher Richard Meng hingegen sieht keinen Anlass, von der
bisherigen Haltung abzurücken. "Da gibt es solche und solche Meinungen -
wir haben das bei uns prüfen lassen und sind der Auffassung, dass ihm das
Übergangsgeld zusteht."
## Senatorengesetz ändern
SPD und CDU kündigten gegenüber der taz an, den Antrag im Parlament
abzulehnen. Für den innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Thomas
Kleineidam, ist anders als für die Linksfraktion der formale Akt der
Entlassung entscheidend. "Rückblickend etwas umzuinterpretieren, halte ich
für gewagt", sagte er. Kleineidam zeigte sich aber wie die CDU-Fraktion
offen, über eine Änderung des Senatorengesetzes zu diskutieren. Die
Grünen-Fraktion arbeitet nach eigenen Angaben an einem Antrag,
Übergangsgeld erst ab einer gewissen Zeit im Amt zu zahlen. Für Kleineidam
ist das "ein guter Ansatz".
Die CDU hält das Parlament zudem nicht für zuständig in dieser Frage - "das
ist eine Entscheidung der Regierung", sagt Fraktionsprecher Michael
Thiedemann. Zudem werde die Zahlung mit privaten Einkünften und der Hälfte
seiner Abgeordnetendiät verrechnet: Verdiene Braun in seinem Beruf als
Anwalt und Notar in gleicher Höhe, gebe es kein Übergangsgeld.
11 Jan 2012
## AUTOREN
Stefan Alberti
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