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# taz.de -- Gerichtsentscheid zu Kernbrennstoffsteuer: Anschlusstreffer gegen A…
> Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält die Steuer auf Brennelemente in
> AKWs für verfassungskonform. Es geht um 920 Millionen Euro pro Jahr.
Bild: Besteuerbar? Atombrennelemente im Reaktor Isar 2.
BERLIN taz | Seit einem Jahr müssen Atomkonzerne eine Steuer auf ihre
Kernbrennstoffe zahlen – jetzt hat zum ersten Mal ein Gericht entschieden,
dass die Abgabe nicht gegen die Verfassung verstößt. Eine Art juristischer
Anschlusstreffer, denn im September und Oktober 2011 urteilten die
Finanzgerichte in Hamburg und München jeweils genau andersherum. Endgültig
entschieden wird wahrscheinlich vor dem Bundesfinanzhof oder dem
Bundesverfassungsgericht.
Eigentlich wollte der Bund mit der Steuer bis zu 2,3 Milliarden Euro im
Jahr einnehmen. Sie ist ein Relikt der Energiepolitik von Schwarz-Gelb:
2010 beschlossen, sollten mit ihr die Zusatzgewinne der Konzerne aus der
damals beschlossen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke abgeschöpft
werden. Das stand zwar nicht explizit im Gesetz, war aber Teil des
politischen Deals.
Nachdem die Bundesregierung den Atomausstieg im vergangenen Jahr rückgängig
machte, klagten EnBW, Eon und RWE gegen die Steuer. Nach Schätzungen aus
dem Dezember sollte sie, verringert durch die vom Netz gegangenen AKWs,
immerhin noch rund 920 Millionen Euro im Jahr 2011 bringen.
Bisher heißt das Urteil allerdings nur, dass EnBW die Steuer vorerst
weiterhin zahlen muss, auch wenn die Rechtslage noch nicht geklärt ist. RWE
und Eon haben nach ihren Erfolgen vor Gericht die gezahlten Abgaben in Höhe
von zusammen rund 170 Millionen Euro vorläufig erstattet bekommen. In
Stuttgart steht ohnehin noch das Hauptverfahren aus.
## Die Entscheidung liegt beim Bundesfinanzhof
Unabhängig davon beschäftigt sich der Bundesfinanzhof als oberste Instanz
mit der Rechtmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer, seine Entscheidung wird
maßgeblich sein. Sollten die Energiekonzerne auch hier unterliegen, bleibt
ihnen noch eine Verfassungsbeschwerde.
Hauptstreitpunkte sind, ob der Bund eine solche Steuer überhaupt einführen
darf. Als Verbrauchssteuer könnten die Länder zustimmungspflichtig sein,
möglicherweise handelt es sich um eine neue Art von Steuer, die erst im
Grundgesetz definiert werden müsste. Das Stuttgarter Gericht verwarf diese
Argumentation.
Zudem sehen die AKW-Betreiber ihr Eigentumsrecht verletzt, auch werde eine
Form der Energiegewinnung einseitig belastet. Das sahen die Stuttgarter
Richter ebenfalls als unbegründet an – auch dass Deutschland durch die
Steuer Verpflichtungen der Europäischen Atomgemeinschaft verletze.
Um diese Frage zu klären, könnten deutsche Gerichte auch noch den
Gerichtshof der Europäischen Union hinzuziehen. Bis die Sache vor allen
Instanzen entschieden ist, werden wahrscheinlich noch Jahre ins Land
ziehen.
12 Jan 2012
## AUTOREN
Ingo Arzt
## TAGS
Schwerpunkt Atomkraft
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