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# taz.de -- Stuttgart 21: Klage pro Juchtenkäfer angekündigt
> Das Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für die Räumungen im
> Schlosspark. Die Baumfällungen können aber erst beginnen, wenn die
> Genehmigung da ist.
Bild: Noch steht der Baum, weil die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes auss…
STUTTGART taz | Noch steht die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes aus:
Bekommt die Deutsche Bahn die Erlaubnis, die Bäume im Schlossgarten
abzuholzen oder nicht? Für den Umweltverband BUND ist bereits klar: Sollte
die Baumfällung für das Großprojekt Stuttgart 21 erlaubt werden, will er
gerichtlich dagegen vorgehen.
"Die schweren artenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Fällung von Bäumen
zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht ausgeräumt", sagte die
BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender am Mittwoch in Stuttgart. Das
Eisenbahn-Bundesamt hatte am 5. Oktober 2010 verlangt, dass die Bahn
nachweist, wie sie bedrohte Tierarten wie den Juchtenkäfer schützen will,
bevor sie eine Genehmigung bekommt.
Nachdem das Unternehmen dann Ende 2011 entsprechende Unterlagen beim
Eisenbahn-Bundesamt eingereicht hatte, bekam der BUND am Freitag die
Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben - innerhalb von drei
Arbeitstagen. "Diese Eile ist offenbar dem Umstand geschuldet, dass der
Bahn die Möglichkeit einer Durchführung der Baumfällarbeiten bis Ende
Februar eröffnet werden soll", sagte Dahlbender. "Für dieses Ziel scheint
das Eisenbahn-Bundesamt sogar bereit zu sein, sich über erhebliche
rechtliche und fachliche Zweifel hinwegzusetzen." Ende Februar endet die
vegetationsfreie Periode. Nur in dieser Zeit dürfen Bäume abgeholzt werden.
Sollte das Bundesamt die Genehmigung erteilen, würde der BUND seinen
Eilantrag doppelt begründen: Zum einen seien die eingereichten Unterlagen
völlig unzureichend. Ein Beispiel: Die Bestandserhebungen der
überwinternden Fledermäuse endeten im November. Viele Tierarten gingen aber
erst Anfang Dezember in den Winterschlaf.
Der zweite Grund liegt in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom
Dezember. Danach müsste ein komplettes Planänderungsverfahren durchgeführt
werden, um die artenschutzrechtlichen Probleme zu bewältigen - unter
Beteiligung der Naturschutzverbände, wie der Anwalt des BUND, Tobias
Lieber, erklärte. Das gebe es jedoch nicht. Zu der Kritik vom BUND äußerte
sich das Eisenbahn-Bundesamt auf taz-Anfrage bis zum Redaktionsschluss
nicht.
Unterdessen lehnte das Verwaltungsgericht am Mittwoch Eilanträge von
S-21-Gegnern gegen eine mögliche Schlossgarten-Räumung ab. Sie wollten sich
gegen das Verbot der Stadt wehren, Teile des Schlossgartens zu betreten.
25 Jan 2012
## AUTOREN
Nadine Michel
Nadine Michel
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Schwerpunkt Stuttgart 21
Gleichstellung
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