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# taz.de -- Acta in Deutschland: Vorerst nicht unterzeichnet
> Guido Westerwelle wies den deutschen Botschafter in Japan an, Acta
> zunächst nicht zu unterschreiben. Wie geht es nun mit dem Abkommen zum
> Urheberrechtsschutz weiter?
Bild: ACTA-Gegner auf einer Demonstration in Bukarest.
FREIBURG taz | Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen
Acta vorerst nicht unterzeichnen. Das gab am Freitag das Auswärtige Amt
bekannt. Zuvor hatte Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bedenken angemeldet. Ein Sprecher
Leutheusser-Schnarrenbergers sagte zur taz, die Entscheidung des
Europäischen Parlaments solle erst abgewartet werden.
Der Acta-Vertrag wurde von 38 Staaten und der EU ausgehandelt. Alle 27
EU-Mitgliedstaaten waren dabei. 22 EU-Regierungen sowie die EU-Kommission
haben den Vertrag im Januar bei einer Zeremonie in Japan unterschrieben.
Erforderlich ist aber noch eine Ratifikation durch die nationalen
Parlamente und das EU-Parlament.
Manche Staaten wie Polen oder Estland haben zwar bereits unterschrieben,
wollen aber mit der parlamentarischen Ratifikation noch warten. Und in
Kraft treten kann das Abkommen erst, wenn es von mindestens sechs
beteiligten Staaten ratifiziert wurde.
Dass Deutschland nicht unterzeichnet hat, hatte bislang wohl keine
politischen, sondern technische Gründe. Nun hat Außenminister Guido
Westerwelle (FDP) den deutschen Botschafter in Japan – dort wird der
Vertrag verwahrt – angewiesen, zunächst nicht zu unterzeichnen. Selbst wenn
er unterzeichnet, müsste der Bundestag das Vertragsgesetz ratifizieren.
## Um bis zu zwei Jahre bremsen
Auf EU-Ebene hat der EU-Ministerrat dem Abkommen schon im Dezember
zugestimmt. Da sich das Abkommen auch auf strafrechtliche Bestimmungen
bezieht, kann es die EU nur binden, wenn auch alle nationalen Parlamente
zustimmen.
Außerdem muss auf EU-Ebene auch das Europäische Parlament zustimmen. Es
kann vorab allerdings den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um ein Gutachten
bitten, ob Acta gegen EU-Recht verstößt. Dies könnte das Abkommen um bis zu
zwei Jahre bremsen. Dass der EuGH eine Rechtsverletzung annimmt, ist aber
eher unwahrscheinlich.
Tatsächlich geht der Acta-Entwurf nicht über bestehendes EU-Recht hinaus.
Deshalb wäre weder auf EU-Ebene noch in den 27 Mitgliedstaaten eine
Rechtsänderung erforderlich.
Das Interesse der EU an der endgültigen Version von Acta besteht vor allem
darin, dass der EU-Standard beim Kampf gegen Produktpiraterie und
Urheberrechtsverletzungen in möglichst vielen Staaten gelten soll, die dem
Abkommen zukünftig beitreten.
12 Feb 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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