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# taz.de -- OLG beschränkt Schadensersatz bei Fotoklau: Maximal 20 Euro
> Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden: Bei unberechtigter
> Fotonutzung für eine private Ebay-Auktion fallen allenfalls 20 Euro
> Schadensersatz an.
Bild: Wer für seine Ebay-Auktionen eigene Fotos verwendet, ist immer auf der s…
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Urteil vom 08. Februar 2012
entschieden, dass bei der unberechtigten Nutzung von Fotos für eine private
Ebay-Auktion maximal 20 Euro als Schadensersatz für die ungenehmigte
Fotonutzung angemessen ist. Da der klagende Fotograf bereits mehrfach
andere Ebay-Auktionen wegen desselben Verstoßes abgemahnt hatte, verneinte
das Gericht zudem einen Ersatz der Anwaltskosten.
In dem betreffenden Verfahren hat ein privater Nutzer für die Versteigerung
seines Monitors bei einer Ebay-Auktion ohne Einverständnis des Fotografen
vier Produktfotos verwendet.
Daraufhin mahnte ihn der Rechteinhaber durch einen Rechtsanwalt ab und
forderte 300 Euro Schadensersatz pro Bild und den Ersatz der
Rechtsanwaltskosten. Insgesamt ging es um 11.200 Euro (10.000 für die
Unterlassung und 1.200 für den Schadensersatz).
Für Fotohonorare wird üblicherweise die Honorartabelle der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MfM) als Anhaltspunkt genommen.
Nach Ansicht der Braunschweiger Richter findet die MfM-Tabelle für die
Berechnung des Fotografen-Honorars bei privaten Ebay-Auktionen jedoch keine
Anwendung, da die Tabelle keine Empfehlungen für die branchenüblichen
Vergütungssätze und Tarife zur Überlassung von Produktfotos zum Zwecke
eines privaten Ebay-Verkaufs enthält.
Somit ist als Schadensersatz die Summe zu schätzen, welche die
Vertragspartner in einem solchen Fall als Preis für die Nutzung vereinbart
hätten. Im Wege der Lizenzanalogie schätzt das Gericht in Braunschweig den
Schadensersatz auf 20 Euro.
Darüber hinaus kann der Rechteinhaber auch nicht den Ersatz der
Anwaltskosten verlangen, da der Fotograf in der Lage sei, den
urheberrechtlichen Verstoß einer ungenehmigten Fotonutzung zu erkennen und
bereits in vergleichbaren Fällen vorgerichtliche Abmahnungen durch einen
beauftragten Rechtsanwalt ausgesprochen wurden.
Rechtsanwalt Tim Hoesmann begrüßt das Urteil in seiner Deutlichkeit: „Es
schiebt dem Abmahn-Unsinn wegen unberechtigter Fotonutzungen bei
Ebay-Auktionen in Zukunft hoffentlich einen kleinen Riegel vor“. Das
gesamte Urteil finden Sie [1][hier]. NIS
29 Feb 2012
## LINKS
[1] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psm…
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