| # taz.de -- OLG beschränkt Schadensersatz bei Fotoklau: Maximal 20 Euro | |
| > Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden: Bei unberechtigter | |
| > Fotonutzung für eine private Ebay-Auktion fallen allenfalls 20 Euro | |
| > Schadensersatz an. | |
| Bild: Wer für seine Ebay-Auktionen eigene Fotos verwendet, ist immer auf der s… | |
| Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Urteil vom 08. Februar 2012 | |
| entschieden, dass bei der unberechtigten Nutzung von Fotos für eine private | |
| Ebay-Auktion maximal 20 Euro als Schadensersatz für die ungenehmigte | |
| Fotonutzung angemessen ist. Da der klagende Fotograf bereits mehrfach | |
| andere Ebay-Auktionen wegen desselben Verstoßes abgemahnt hatte, verneinte | |
| das Gericht zudem einen Ersatz der Anwaltskosten. | |
| In dem betreffenden Verfahren hat ein privater Nutzer für die Versteigerung | |
| seines Monitors bei einer Ebay-Auktion ohne Einverständnis des Fotografen | |
| vier Produktfotos verwendet. | |
| Daraufhin mahnte ihn der Rechteinhaber durch einen Rechtsanwalt ab und | |
| forderte 300 Euro Schadensersatz pro Bild und den Ersatz der | |
| Rechtsanwaltskosten. Insgesamt ging es um 11.200 Euro (10.000 für die | |
| Unterlassung und 1.200 für den Schadensersatz). | |
| Für Fotohonorare wird üblicherweise die Honorartabelle der | |
| Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MfM) als Anhaltspunkt genommen. | |
| Nach Ansicht der Braunschweiger Richter findet die MfM-Tabelle für die | |
| Berechnung des Fotografen-Honorars bei privaten Ebay-Auktionen jedoch keine | |
| Anwendung, da die Tabelle keine Empfehlungen für die branchenüblichen | |
| Vergütungssätze und Tarife zur Überlassung von Produktfotos zum Zwecke | |
| eines privaten Ebay-Verkaufs enthält. | |
| Somit ist als Schadensersatz die Summe zu schätzen, welche die | |
| Vertragspartner in einem solchen Fall als Preis für die Nutzung vereinbart | |
| hätten. Im Wege der Lizenzanalogie schätzt das Gericht in Braunschweig den | |
| Schadensersatz auf 20 Euro. | |
| Darüber hinaus kann der Rechteinhaber auch nicht den Ersatz der | |
| Anwaltskosten verlangen, da der Fotograf in der Lage sei, den | |
| urheberrechtlichen Verstoß einer ungenehmigten Fotonutzung zu erkennen und | |
| bereits in vergleichbaren Fällen vorgerichtliche Abmahnungen durch einen | |
| beauftragten Rechtsanwalt ausgesprochen wurden. | |
| Rechtsanwalt Tim Hoesmann begrüßt das Urteil in seiner Deutlichkeit: „Es | |
| schiebt dem Abmahn-Unsinn wegen unberechtigter Fotonutzungen bei | |
| Ebay-Auktionen in Zukunft hoffentlich einen kleinen Riegel vor“. Das | |
| gesamte Urteil finden Sie [1][hier]. NIS | |
| 29 Feb 2012 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psm… | |
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