# taz.de -- OLG beschränkt Schadensersatz bei Fotoklau: Maximal 20 Euro | |
> Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden: Bei unberechtigter | |
> Fotonutzung für eine private Ebay-Auktion fallen allenfalls 20 Euro | |
> Schadensersatz an. | |
Bild: Wer für seine Ebay-Auktionen eigene Fotos verwendet, ist immer auf der s… | |
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Urteil vom 08. Februar 2012 | |
entschieden, dass bei der unberechtigten Nutzung von Fotos für eine private | |
Ebay-Auktion maximal 20 Euro als Schadensersatz für die ungenehmigte | |
Fotonutzung angemessen ist. Da der klagende Fotograf bereits mehrfach | |
andere Ebay-Auktionen wegen desselben Verstoßes abgemahnt hatte, verneinte | |
das Gericht zudem einen Ersatz der Anwaltskosten. | |
In dem betreffenden Verfahren hat ein privater Nutzer für die Versteigerung | |
seines Monitors bei einer Ebay-Auktion ohne Einverständnis des Fotografen | |
vier Produktfotos verwendet. | |
Daraufhin mahnte ihn der Rechteinhaber durch einen Rechtsanwalt ab und | |
forderte 300 Euro Schadensersatz pro Bild und den Ersatz der | |
Rechtsanwaltskosten. Insgesamt ging es um 11.200 Euro (10.000 für die | |
Unterlassung und 1.200 für den Schadensersatz). | |
Für Fotohonorare wird üblicherweise die Honorartabelle der | |
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MfM) als Anhaltspunkt genommen. | |
Nach Ansicht der Braunschweiger Richter findet die MfM-Tabelle für die | |
Berechnung des Fotografen-Honorars bei privaten Ebay-Auktionen jedoch keine | |
Anwendung, da die Tabelle keine Empfehlungen für die branchenüblichen | |
Vergütungssätze und Tarife zur Überlassung von Produktfotos zum Zwecke | |
eines privaten Ebay-Verkaufs enthält. | |
Somit ist als Schadensersatz die Summe zu schätzen, welche die | |
Vertragspartner in einem solchen Fall als Preis für die Nutzung vereinbart | |
hätten. Im Wege der Lizenzanalogie schätzt das Gericht in Braunschweig den | |
Schadensersatz auf 20 Euro. | |
Darüber hinaus kann der Rechteinhaber auch nicht den Ersatz der | |
Anwaltskosten verlangen, da der Fotograf in der Lage sei, den | |
urheberrechtlichen Verstoß einer ungenehmigten Fotonutzung zu erkennen und | |
bereits in vergleichbaren Fällen vorgerichtliche Abmahnungen durch einen | |
beauftragten Rechtsanwalt ausgesprochen wurden. | |
Rechtsanwalt Tim Hoesmann begrüßt das Urteil in seiner Deutlichkeit: „Es | |
schiebt dem Abmahn-Unsinn wegen unberechtigter Fotonutzungen bei | |
Ebay-Auktionen in Zukunft hoffentlich einen kleinen Riegel vor“. Das | |
gesamte Urteil finden Sie [1][hier]. NIS | |
29 Feb 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psm… | |
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