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# taz.de -- Bundesgerichtshof zur Neonazi-Terrorzelle: Beate Zschäpe bleibt in…
> Beate Zschäpe bleibt vorerst in Haft. Der Bundesgerichtshof entschied,
> die Gefahr einer Flucht sei sehr hoch, da sie wenige soziale Bindungen
> habe.
Bild: Beate Zschäpe (verdeckt) wird dem Haftrichter vorgeführt.
BERLIN/FREIBURG taz | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe
bleibt in Haft. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit
einem am Mittwoch bekannt gemachten Beschluss entschieden. Die von Zschäpes
Anwälten eingelegte Beschwerde gegen den Haftbefehl wurde damit abgelehnt.
Gegen Zschäpe bestehe „dringender Verdacht“ der Mitgliedschaft in der
terroristischen Vereinigung NSU, die neun Kleinunternehmer mit
Migrationshintergrund und eine Polizistin ermordete, sowie der besonders
schweren Brandstiftung an ihrem Wohnhaus in Zwickau. Eine Mittäterschaft an
den Morden wird Zschäpe bislang aber nicht vorgeworfen.
Für eine NSU-Mitgliedschaft Zschäpes spricht nach Ansicht der Richter, dass
sie schon in den ersten Diskussionen nach dem Abtauchen Anfang 1998
gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos dafür plädiert habe, sich zu
bewaffnen und „mehr“ zu machen. In Gesprächen mit den Gesinnungsgenossen
Ralf Wohlleben und Holger G. habe es nach Aussagen von G. „drei gegen zwei“
gestanden. Auch später sei das „Trio“ von den Unterstützern immer als
Einheit wahrgenommen worden, bei der Zschäpe eine „durchaus
gleichberechtigte Stellung“ innehatte, so der BGH.
Zschäpe habe allerdings auch konkrete „logistische“ Tatbeiträge geleistet.
So sei sie an der Beschaffung von Pässen sowie der Anmietung von Wohnungen
und Fahrzeugen beteiligt gewesen. Sie habe Geld der Gruppe als Reserve bei
Holger G. deponiert und nach der Flucht aus Zwickau mehrere DVDs mit dem
NSU-Bekenner-Video abgesandt.
Für eine Fortdauer der Haft spreche, dass Zschäpe mit „mehrjährigem
Freiheitsentzug“ rechnen müsse, kaum noch soziale Bindungen habe und wisse,
wie man im Untergrund leben kann.
Aus Kreisen des Innenministeriums war vor einigen Wochen die Befürchtung
gestreut worden, man habe gegen Zschäpe nicht genug in der Hand. Dies hat
der BGH mit seinem ersten Beschluss in Sachen NSU nun aber widerlegt. Vor
einer Woche hatte Generalbundesanwalt Harald Range angekündigt gegen
Zschäpe werde vermutlich im Herbst Anklage erhoben. Der Prozess würde dann
voraussichtlich im Winter beginnen.
## „Kein Medienauftritt“ für Zschäpe
Damit wird Zschäpe erstmals am 12. März ihre Zelle verlassen - um vor dem
Thüringer Untersuchungsausschuss zu den NSU-Morden auszusagen. Ihre Anwälte
kündigten aber bereits an, dass Zschäpe auch dort ihr Schweigen fortsetzen
werde. Vor dem seit Anfang Februar parallel tagenden U-Ausschuss des
Bundestags soll die 37-Jährige nicht sprechen, bekräftigte
Ausschussmitglied Petra Pau (Linke) am Mittwoch. Sie wolle Zschäpe dort
„keinen Medienauftritt“ bieten. Auch der Ausschussvorsitzende Sebastian
Edathy (SPD) hatte sich dagegen ausgesprochen.
Wurden im U-Ausschuss des Bundestags bisher nur Ermittlungsakten
angefordert, soll nun im März in einer ersten Anhörung Barbara John,
Ombudsfrau der NSU-Opferangehörigen, sprechen. Anschließend sollen Experten
über den Nachwende-Rechtsextremismus und über Sicherheitsstrukturen gegen
rechte Straftaten referieren. Pau forderte die Berufung eines gesonderten
Ermittlungsbeauftragten für den Ausschuss, der sich durch die
NSU-Ermittlungsakten arbeiten soll. Allein die Bundesanwaltschaft verfüge
über 2.500 Ordner, sagte Pau.
Am Donnerstag wird sich der Bundestags-Untersuchungsausschuss mit dem
Thüringer NSU-Ausschuss in Berlin treffen, um zu besprechen, wie man sich
in der Aufklärungsarbeit nicht ins Gehege kommt. Auch in Sachsen ist ein
U-Ausschuss geplant. Heikel: Hier würde auch die NPD mit am Tisch sitzen.
Pau sagte, sie wünsche sich „sogar noch mehr Ausschüsse“, etwa in Bayern.
Dort hatte die NSU fünf ihrer zehn Morde verübt.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab am
Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestag bekannt, dass von den Angehörigen
der Mordopfer sowie den Betroffenen der zwei Bombenanschläge der
Rechtsterroristen in Köln bisher 61 Personen entschädigt wurden. Insgesamt
seien 412.000 Euro ausgezahlt worden.
29 Feb 2012
## AUTOREN
C. Rath
K. Litschko
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
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