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# taz.de -- Kommentar Wulff: „Ehre“ gerettet, Rente gesichert
> Gegen Christian Wulff ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ihm allein
> deswegen die Existenzgrundlage zu entziehen, wäre falsch. Über den
> „Ehrensold“ muss aber geredet werden.
Nun ist es also amtlich: Christian Wulff bekommt seinen „Ehrensold“.
Glücklicherweise. Was wäre denn die Alternative gewesen? Soll das
Bundespräsidialamt – mithin eine Behörde – berechtigt sein, den Rücktritt
eines Staatsoberhauptes inhaltlich zu qualifizieren? Soll eine
Staatsanwaltschaft allein schon mit der Aufnahme von Ermittlungen darüber
befinden können, ob jemandem die Existenzgrundlage entzogen wird?
Eine derartige Praxis ist nicht einmal in einem Obrigkeitsstaat üblich. Wer
demokratische Verhältnisse wünscht – und zu demokratischen Verhältnissen
gehören stets auch demokratische Strukturen –, kann nicht wollen, dass
weisungsgebundene Beamte über die Zukunft von gewählten Volksvertretern
entscheiden.
Nicht einmal dann, wenn die Mehrheit der Bevölkerung den Vertreter oder die
Vertreterin am liebsten in die Wüste schicken möchten. Das Ergebnis von
Meinungsumfragen hat keine juristische Bedeutung. Ja, es wäre erfreulich,
wenn die Affäre Wulff dazu führte, dass die antiquierte Bezeichnung
„Ehrensold“ zum Sperrmüll geworfen würde. Es wäre auch schön – sehr, …
schön – wenn die Zeremonie des „Großen Zapfenstreich“ endlich abgeschaf…
würde als Ritual des Abschieds für Repräsentanten einer Zivilgesellschaft.
Aus vielen Gründen.
Selbstverständlich kann, muss, darf auch immer wieder darüber geredet
werden, welche Bezüge ehemalige Amts- und Mandatsträger erhalten sollten
und ob diese an Bedingungen zu knüpfen sind. Man mag diese Bezüge
grundsätzlich zu hoch finden. Aber das hat mit dem konkreten Fall Wulff
nichts zu tun. Wenn jemand mit einem Rücktritt „politische Verantwortung“
übernehmen muss, dann tut er oder sie das zunächst einmal unabhängig von
persönlicher Schuld.
Sollte festgestellt werden, dass sich der Amtsinhaber Christian Wulff
strafbar gemacht hat, dann wird auch über den „Ehrensold“ erneut geredet
werden – und die Entscheidung darüber ist dann mit Fällen zu vergleichen,
in denen Beamte die Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt haben. Ob man
Wulff genau das vorwerfen kann, bleibt vorläufig noch abzuwarten. Bis zu
einer richterlichen Entscheidung ist jede Forderung nach Verweigerung von
Bezügen für das ehemalige Staatsoberhaupt lediglich Ausdruck blinder Wut.
Diese Wut hat jedoch keinen Verfassungsrang. Diese Wut und ihre
Ausdrucksformen – die häufig mit "die da oben" beginnen – sind nicht einmal
politisch zielgerichtet. Sondern lediglich ein Strohfeuer, das sich Nahrung
sucht.
29 Feb 2012
## AUTOREN
Bettina Gaus
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