# taz.de -- Falscher Antrag beim Megaupload-Prozess: Kim Dotcom bald wieder fl�… | |
> Der Gründer der Filesharing-Plattform Megaupload könnte sein Geld | |
> wiederbekommen. Ein Gericht erklärte die Beschlagnahmung seines Vermögens | |
> für nichtig. | |
Bild: Ist vielleicht bald wieder ein reicher Mann: Kim Dotcom. | |
WELLINGTON dpa | Kim Dotcom (38), der deutsche Gründer der gesperrten | |
Internet-Plattform Megaupload, kann Medienberichten zufolge auf die | |
Freigabe seines in Neuseeland beschlagnahmten Vermögens hoffen. Grund sei | |
ein peinlicher Verfahrensfehler, [1][schrieb die Zeitung New Zealand | |
Herald]. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten seinerzeit nicht den | |
korrekten Antrag gestellt. Richterin Judith Potter habe die einstweilige | |
Verfügung, die der Beschlagnahmung zugrunde lag, daher für nichtig erklärt. | |
Dotcom, der ursprünglich Schmitz hieß, sei die Möglichkeit genommen worden, | |
sich ausreichend zu verteidigen. Ob er sein Vermögen tatsächlich | |
zurückbekommt, ist noch nicht entschieden. Nach Ansicht von Juristen gibt | |
es rechtlich aber genügend Spielraum, um die Auswirkungen eines | |
Verfahrensfehlers einzugrenzen. | |
Dotcom war im Januar zusammen mit mehreren Mitarbeitern nach einer Razzia | |
auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Damals wurden unter | |
anderem auch Konten und Luxusautos im mehrstelligen Millionenwert | |
sichergestellt. | |
Die USA werfen dem Deutschen Urheberrechtsverletzungen mit einem Schaden | |
von einer halben Milliarde US-Dollar vor. Sie haben die Plattform vom Netz | |
genommen und verlangen Dotcoms Auslieferung. Sämtliche Beschuldigte | |
beteuern ihre Unschuld. Sie sind gegen Kaution auf freiem Fuß. | |
19 Mar 2012 | |
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[1] http://www.nzherald.co.nz/technology/news/article.cfm?c_id=5&objectid=1… | |
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