| # taz.de -- Gerichtsurteil zu Megaupload: Razzia bei Kim Dotcom war illegal | |
| > Die Razzia bei Megaupload-Gründer Kim Dotcom war illegal, urteilt ein | |
| > neuseeländisches Gericht. Auch hätte die US-Bundespolizei keine Daten aus | |
| > dem Land schaffen dürfen. | |
| Bild: Die Polizei soll einige Sachen wieder zurückstellen: Villa von Kim Dotco… | |
| WELLINGTON dpa/afp/taz | Die groß angelegte Razzia auf dem Anwesen des | |
| wegen Millionenbetrugs in den USA angeklagten Gründers der | |
| Online-Tauschbörse Megaupload ist von einem Obersten Gericht in Neuseeland | |
| für illegal erklärt worden. | |
| Der Durchsuchungsbeschluss gegen Kim Dotcom sei zu allgemein gehalten | |
| gewesen und damit ungültig, [1][urteilte eine Richterin]: „Die Polizei | |
| bezog sich auf falsche Duchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum | |
| durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte.“ | |
| Zudem halte die Polizei weiterhin Material beschlagnahmt, das für das | |
| Verfahren nicht relevant sei. Außerdem hätte das US-amerikanische FBI keine | |
| Kopien von Dotcoms Computerdaten außer Landes schaffen dürfen. | |
| Unklar war zunächst, welche Konsequenzen das Urteil für das | |
| Auslieferungsverfahren hat. Die Richterin fordert, dass alle | |
| beschlagnahmten Gegenstände, die nicht für das Verfahren relevant seien, | |
| zurückgegeben werden. Außerdem sollten die Ermittlungsbehörden der USA | |
| aufgefordert werden die Kopien der Computerdaten freiwillig zurückzugeben. | |
| Die USA werfen dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer | |
| Copyright-Verletzungen im großen Stil vor. Die Plattform Megaupload habe | |
| den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den | |
| Copyrightbesitzern einen Schaden in Höhe von einer halben Milliarde Dollar | |
| eingebracht. Die Plattform wurde vom Netz genommen. | |
| Auf Antrag der US-Behörden durchsuchte die neuseeländische Polizei im | |
| Januar das Anwesen von Kim Dotcom und beschlagnahmte mögliches | |
| Beweismaterial. Dotcom war zunächst festgenommen worden, wurde aber gegen | |
| Kaution freigelassen. Die Anhörungen zum Auslieferungsantrag an die USA | |
| sind für August geplant. (lrs) | |
| 28 Jun 2012 | |
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| [1] http://www.courtsofnz.govt.nz/cases/dotcom-ors-v-attorney-general/at_downlo… | |
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