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# taz.de -- Ermittlungen gegen Megaupload: Plötzlich ohne Daten
> Wegen der Ermittlungen gegen Megaupload verlor ein US-Sportreporter
> wichtige Daten, die im Cloud-Dienst gespeichert waren. Nun klagt er auf
> Herausgabe.
Bild: Der einfachste Weg Dateien hochzuladen – Runterladen ist schwerer.
BERLIN taz | Ein Sportreporter klagt in den USA auf die Herausgabe seiner
Daten, die er seit der Beschlagnahme der Server von Megaupload nicht mehr
abrufen kann.
[1][//www.eff.org/document/brief-interested-party-kyle-goodwin:In einem
Dringlichkeitsantrag] fordert Kyle Goodwin die Herausgabe von Videodaten,
die auf Megaupload gespeichert waren.
Megaupload ist ein Cloud-Speicherdienst, der im Januar von der
US-Bundespolizei vom Netz genommen wurde. Sie geht davon aus, dass über die
Website zahlreiche urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht wurden.
Firmengründer Kim Schmitz alsias Kim Dotcom wurde in Neuseeland
festgenommen, ist aber derzeit auf Kaution frei.
Im Antrag stellt Goodwin seine Firma vor, die Videoaufnahmen von
Schulsportereignissen macht und veröffentlicht. Er habe eine
Sicherheitskopie seines Rohmaterials im „Cloud“-Speicherdienst von
Megaupload abgelegt für den Fall, dass seine Festplatte einen Schaden habe.
Dies sei Mitte Januar geschehen – da aber zu diesem Zeitpunkt Megaupload
bereits von der US-Bundespolizei vom Netz genommen wurde, habe er keinen
Zugriff auf seine Daten mehr.
„Herr Goodwin muss ohne eigenes Verschulden beachtliche Verluste für sein
Unternehmen hinnehmen“, sagte Corynne McSherry von der
Bürgerrechteorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die Goodwin
vor Gericht vertritt. Im Antrag heißt es: „Es ist eine Sache legal gegen
einen Urheberrechtsverletzer vorzugehen, jedoch etwas ganz anderes dies auf
Kosten unbeteiligter Dritter zu tun, ohne den Versuch den Kollateralschaden
zu vermeiden oder zu reduzieren.“
## Wer hat die Daten?
Es sei unklar, wer nun im Besitz der Daten von Megaupload sei. Einerseits
habe die Regierung erklärt, die Kontrolle über die Daten an den Hoster
zurückgegeben zu haben, andererseits wolle der Hoster die Megaupload-Server
ohne Bezahlung nicht weiter betreiben.
Zudem hätte die Hosting-Firma keinen direkten Zugriff auf die Daten. Die
US-Regierung hingegen habe das Geld von Megaupload eingefroren, sodass die
Firma den Zugriff auf die Daten nicht ermöglichen könne. Das Gericht
hingegen könne dafür sorgen, dass Goodwin seine Daten zurückerhält.
Die EFF geht davon aus, das Goodwins Antrag zu einem Präzedenzfall werden
kann: Weltweit 150 Millionen Menschen hätten Megaupload genutzt, außerdem
seien mehr als 100 weitere Websites wegen Ermittlungen vom Netz genommen
worden. „Es ist wahrscheinlich, dass es noch viele solche Fälle geben wird,
bei denen Kunden eines Cloud-Dienstes ihr Eigentum wegen eines
Ermittlungsverfahrens verlieren“, sagte EFF-Anwältin Julie Samuels.
4 Apr 2012
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[1] http://https
## AUTOREN
Lalon Sander
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