Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Megaupload wehrt sich gegen US-Anklage: Dies ist nicht Amerika
> Die US-Regierung macht Megaupload wegen Schwarzkopien den Prozess. Doch
> die Anwälte des Cloud-Speicherdienstes finden, dass die US-Justiz gar
> nicht zuständig ist.
Bild: Sein Anwalt ist zuversichtlich, dass die Anklage abgewiesen wird: Megaupl…
BERLIN taz/afp | Mit zwei Anträgen und heftiger Kritik wehrt sich der
Cloud-Speicherdienst Megaupload gegen die Urheberrechtsklage der
US-Regierung. Zwei Anträge der Anwälte der Megaupload-Macher werfen den
US-Behörden vor, schlampig recherchiert zu haben und nicht nachweisen zu
können, dass die Firma wissentliche kriminell handelte, wie in der Anklage
beschrieben werde. Zudem dürfe Megaupload ohnehin nicht in den USA verklagt
werden, da es in Hongkong registriert sei.
Der Anwalt von Megaupload-Gründer Kim Dotcom, Ira Rothken, fordert nun die
Abweisung der Klage und die Freigabe der eingefrorenen Gelder. „Wir sind
optimistisch, dass der Fall abgelehnt wird", sagte Rothken dem Radiosender
New Zealand. Er gehe davon aus, dass die Klage innerhalb eines Monats
abgewiesen werde. „Wir verlangen nur, dass die US-Behörden sich an die
Regeln halten."
Auf Megaupload konnten Nutzer bis Januar Dateien hochladen und bekamen
einen Link, über den sie diese wieder herunterladen konnten. Der Link
konnte weiterverbreitet werden, so dass die Website sowohl für den
persönlichen Gebrauch – etwa für Sicherheitskopien – genutzt werden konnt…
aber auch, um Schwarzkopien von Filmen und Musikstücken zu verbreiten. Die
US-Bundespolizei nahm die Seite im Januar vom Netz, weil sie davon ausgeht,
dass über Megaupload zahlreiche urheberrechtlich geschützte Dateien
getauscht wurden. [1][Die Anklage beziffert] den entstandenen Schaden auf
500 Millionen Dollar.
Im [2][ersten Antrag argumentieren Megauploads Anwälte], dass die Firma gar
nicht in den USA verklagt werden könne, da die Firma in den USA weder
vertreten sei noch Büros unterhalte. „Vollständig ausländische Firmen [...]
wie Megaupload dürfen für eine strafrechtliche Verfolgung nicht ohne ihre
Einwilligung in die Gerichtsbarkeit dieses Gerichtes gebracht werden",
heißt es in dem Schreiben. Außerdem habe weder die Firma noch ein Vertreter
eine Vorladung bekommen, was aber von der Strafprozessordnung vorgesehen
sei – dies habe die US-Regierung sogar in einer Anhörung vom April vor
Gericht zugegeben.
## Keine Belege für die Anklage
Im [3][zweiten Antrag werfen die Anwälte] der US-Regierung vor, davon
auszugehen, dass die Macher von Megaupload unrechtmäßig gehandelt hätten,
ohne dafür Beweise zu liefern. Die Anklage gehe davon aus, dass sie
wissentlich und absichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen hätten, könne
aber keine einziges Gespräch oder Dokument vorweisen, um zu belegen, dass
absichtlich Gesetze gebrochen wurden.
Im Schreiben fordern sie, dass die eingefrorenen Gelder von Megaupload
wieder freigegeben werden. Die Anklageschrift gebe an, dass die Firma mehr
als 175 Millionen Dollar verdient habe und fordere, dass mindestens so viel
Geld abgeschöpft werden müssten. Damit werde aber angenommen, „dass
Megaupload niemals einen einzigen Penny verdiente, der unter US-Recht
nichtkriminell war – beispielsweise aus nichtverletzender Nutzung des
Dienstes oder aus verletzender Nutzung, die aber außerhalb der USA
stattfand". Es sei deshalb unrechtmäßig der Firma ihre gesamten Ge lder zu
entziehen, so dass sie derzeit nicht einmal ihre Anwälte bezahlen könne.
Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom wurde im Januar in Neuseeland
festgenommen, aber wieder auf Kaution freigelassen. Mitte August soll ein
neuseeländisches Gericht entscheiden, ob Dotcom an die USA ausgeliefert
wird.
2 Jun 2012
## LINKS
[1] http://www.justice.gov/opa/pr/2012/January/12-crm-074.html
[2] http://www.archive.org/download/gov.uscourts.vaed.275313/gov.uscourts.vaed.…
[3] http://www.archive.org/download/gov.uscourts.vaed.275313/gov.uscourts.vaed.…
## AUTOREN
Lalon Sander
## TAGS
Megaupload
Schwerpunkt Urheberrecht
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neue Uploadplattform geplant: Kim Dotcoms Mega-Pläne
Ein Jahr nach seiner Festnahme will Kim Dotcom eine neue Uploadseite
starten. Sie soll verschlüsselt sein, damit nur Nutzer wissen, welche Daten
gespeichert wurden.
Kim Dotcom wurde illegal überwacht: Herr Schmitz und die Kiwi-Spione
Der neuseeländische Geheimdienst hat den Megaupload-Gründer Kim Dotcom
illegal abgehört. Premierminister John Key kündigte eine Untersuchung an.
Kim Dotcom bekommt Vermögen zurück: Ein Sportwagen für den Anwalt
Megaupload-Gründer Kim Dotcom bekommt Teile seines Vermögens zurück. Damit
er den Anwalt bezahlen kann. Ihm drohen wegen Urheberrechtsverstößen 20
Jahre Haft.
BGH urteilt zu Klage gegen Rapidshare: Filehoster haften für die Zukunft
Dem BGH zufolge müssen Filehoster Inhalte, die Urheberrechte verletzen erst
entfernen, wenn sie auf diese hingewiesen werden. Danach müssen auch
zukünftige Uploads verhindert werden.
Anhörung im Megaupload-Fall verschoben: Der Fall ist zu komplex
Erst im Frühjahr 2013 wollen sich Richter mit einer möglichen Auslieferung
von Megaupload-Gründer Kim Dotcom beschäftigen. Dieser wittert eine
„schmutzige Verzögerungstaktik“.
Streit um rechtmäßige Megaupload-Daten: Angst vor dem Präzedenzfall
Ein US-Sportreporter will seine rechtmäßigen Megaupload-Daten zurück. Die
US-Regierung ist dagegen: Denn das könnten auch andere wollen.
Ermittlungen gegen Megaupload: Plötzlich ohne Daten
Wegen der Ermittlungen gegen Megaupload verlor ein US-Sportreporter
wichtige Daten, die im Cloud-Dienst gespeichert waren. Nun klagt er auf
Herausgabe.
Prozess gegen Megaupload-Gründer: Kim Dotcom darf wieder surfen
Der angeklagte Megaupload-Gründer Kim Dotcom darf nun doch das Internet
benutzen – um ein Musikalbum aufzunehmen. Auch seine Fußfessel darf er
abnehmen, um schwimmen zu gehen.
Falscher Antrag beim Megaupload-Prozess: Kim Dotcom bald wieder flüssig
Der Gründer der Filesharing-Plattform Megaupload könnte sein Geld
wiederbekommen. Ein Gericht erklärte die Beschlagnahmung seines Vermögens
für nichtig.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.